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Autosteuer berechnen
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Autosteuer berechnen

Wer sich ein neues Auto anschafft, der sollte sich im Vorfeld über die Folgekosten informieren, denn mit dem Preis für das Fahrzeug selbst ist es nicht getan. Neben der Kfz-Versicherung möchte auch Vater Staat jedes Jahr ein paar Euro haben, die sog. Kfz-Steuer. Man sollte also die Autosteuer berechnen

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der neuen Zulassungsbescheinigung im Feld 14.1 und im alten Fahrzeugschein unter Schlüsselnummer - zu 1.

Von dieser Nummer stehen die letzten beiden Ziffern für die unterschiedlichen Schadstoff-Klassen. Anhand dieser Nummer kann man dann die Autosteuer berechnen. Hierfür gibt es im Internet viele Steuer-Rechner, mit denen man in Sekundenschnelle die Höhe der Steuerbelastung für ein bestimmtes Fahrzeug ermitteln kann.

Für einige Fahrzeuge gibt es jedoch besondere Regelungen so beispielsweise für Oldtimer. Für alle Fahrzeuge mit dem H-Kennzeichen werden für Pkws pauschal rund 190 Euro pro Jahr fällig und für Motorräder rund 46 Euro. Um als Oldtimer eingestuft zu werden, muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und eine Eingangsuntersuchung durchgemacht haben.

Die gleiche steuerliche Behandlung gilt im Übrigen auch für Oldtimer, die nur für historische Veranstaltungen verwendet werden.

Fahrzeuge, die mit einem alternativen Kraftstoff betrieben werden, wie z.B. Ergasautos oder Rapsölautos sowie Hybridfahrzeuge werden wie Fahrzeuge mit einem Otto- oder Dieselmotor besteuert. Fahrzeuge mit einem Drehkolbenmotor werden nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht b
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o Jahr fällig und für Motorräder rund 46 Euro. Um als Oldtimer eingestuft zu werden, muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und eine Eingangsuntersuchung durchgemacht haben.

Die gleiche steuerliche Behandlung gilt im Übrigen auch für Oldtimer, die nur für historische Veranstaltungen verwendet werden.

Fahrzeuge, die mit einem alternativen Kraftstoff betrieben werden, wie z.B. Ergasautos oder Rapsölautos sowie Hybridfahrzeuge werden wie Fahrzeuge mit einem Otto- oder Dieselmotor besteuert. Fahrzeuge mit einem Drehkolbenmotor werden nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Hier gilt pro angefangene 200 Kilogramm eine Besteuerung von 11,25 Euro. Ein Fahrzeug mit einem Elektromotor wird ebenfalls nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Allerdings nur mit einem halben Steuersatz wie bei Drehkolbenmotoren.
 
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