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Fahren ohne FahrerlaubnisHierzulande gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als eine Straftat und kann im schlimmsten Fall - also beispielsweise bei den so genannten „Wiederholungstätern“ - gar mit einer einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Sogar in „nicht ganz gravierenden Fällen“ oder auch dann, wenn garantiert keine Gefahr des „Rückfälligwerdens“ besteht, muss der... r Verkehrssünder mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Diese liegt in etwa bei 180 Tagessätzen.Übriges: wenn jemand bei einer Verkehrskontrolle ohne eine gültige Fahrerlaubnis erwischt wird, ist dieses Delikt mitnichten gleichzusetzen mit dem „Fahren ohne Führerschein“: es ist natürlich schon ein erheblicher Unterschied, ob jemand seinen „Lappen“ gerade einfach nur mal nicht mit sich führt - wie es in „Good Old Germany“ ja nun einmal Vorschrift ist - sondern wenn gar überhaupt kein Nachweis darüber besteht, dass der Fahrer tatsächlich über eine Erlaubnis verfügt, ein Kraftfahrzeug von A nach B bewegen zu dürfen. Dieses kann beispielsweise aufgrund eines bestehenden Fahrverbotes der Fall sein (z. B. wegen wiederholten Fahrens unter Alkoholeinfluss oder aufgrund eines Unfalls mit Fahrerflucht u. ä.) oder aber wenn der Fahrer noch zu keinem Zeitpunkt die Führerscheinprüfung überhaupt abgelegt hat. Was nur die wenigsten wissen ist, dass dasselbe auch für die Halter der Fahrzeuge gilt, die ein Bewegen ihres Wagens dulden, obwohl Kenntnis dahingehend besteht, dass ... (z. B. wegen wiederholten Fahrens unter Alkoholeinfluss oder aufgrund eines Unfalls mit Fahrerflucht u. ä.) oder aber wenn der Fahrer noch zu keinem Zeitpunkt die Führerscheinprüfung überhaupt abgelegt hat.Was nur die wenigsten wissen ist, dass dasselbe auch für die Halter der Fahrzeuge gilt, die ein Bewegen ihres Wagens dulden, obwohl Kenntnis dahingehend besteht, dass der Fahrer nicht (mehr) im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Bis vor einigen Jahren gab es in Deutschland potentielle Autofahrer, welche die drohenden Strafen zu umgehen versuchten, indem sie kurzerhand den verlockenden Angeboten ausländischer Anbieter folgten und in Tschechien oder Polen für rund tausend Euro erneut den „Führerschein“ machten. Mit diesem „Zertifikat“ - so hofften viele - könne man hierzulande mit einem Kfz wieder unbehelligt am üblichen Verkehrsgeschehen teilnehmen. Dass bei einem solchen Vorhaben allerdings leicht der „Schuss nach hinten losgehen kann“, werden die „Übeltäter“ wohl spätestens bei der nächsten polizeilichen Überprüfung zu spüren bekommen. Denn eines ist gewiss: die nächste (Routine-)Kontrolle kommt bestimmt und möglicherweise „warten“ ja bereits an der nächsten Straßenecke zwei freundliche Beamte auf das nächste Fahrzeug…. |
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