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Fahren ohne Führerschein, Motorradfahren, Autofahren
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Fahren ohne Führerschein

Lediglich aufgrund der Tatsache, dass im Falle einer routinemäßigen Verkehrskontrolle durch Polizeibeamte der Führerschein seitens des „ertappten“ Fahrers mal nicht mitgeführt wird, kann nicht zwangsläufig auch daraus abgeleitet werden, ob der Fahrzeugführer tatsächlich keine Berechtigung hat, überhaupt ein Fahrzeug zu bewegen.

Wenn man es genau nimmt, ist ein Führerschein
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nur“ ein sichtbarer Beweis dafür, dass quasi „ganz offiziell“ eine Erlaubnis besteht, mit einem Kraftfahrzeug am üblichen Verkehrsgeschehen teilnehmen zu dürfen. Denn auch mit Hilfe eines Personalausweises (oder ähnlichen der Identifizierung dienlichen Papieren) kann der Polizeibeamte schon durch Rückfrage in der „Zentrale“ erfahren, ob aktuell eventuell ein Führerscheinentzug vorliegt - oder ob tatsächlich alles in Ordnung ist.

Wenn allerdings gerade keinerlei Dokumente im zu überprüfenden Fahrzeug vorhanden sind, liegt es - selbstverständlich unter strenger Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften - einzig und allein im Ermessen des/der jeweiligen Beamten, eine Weiterfahrt zu ermöglichen oder aber diese auch zu verweigern….

Dumm ist es nur - jedenfalls für den Fahrer - wenn ein Führerscheinentzug noch vor kurzem erfolgt ist - aus welchen Gründen auch immer - und dieser zwar auch bereits dem Fahrer nach Ablauf der Sperrfrist ordnungsgemäß wieder ausgehändigt wurde, aber diese Tatsache noch nicht zeitnah im Polizeicomputer eingepflegt worden ist…: in einem solchen Falle wäre es sicherlich gut, einen Beifahrer neben sich zu haben, der auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis i
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r - jedenfalls für den Fahrer - wenn ein Führerscheinentzug noch vor kurzem erfolgt ist - aus welchen Gründen auch immer - und dieser zwar auch bereits dem Fahrer nach Ablauf der Sperrfrist ordnungsgemäß wieder ausgehändigt wurde, aber diese Tatsache noch nicht zeitnah im Polizeicomputer eingepflegt worden ist…: in einem solchen Falle wäre es sicherlich gut, einen Beifahrer neben sich zu haben, der auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Auf diese Weise stünde einer Weiterfahrt mit Sicherheit nichts mehr im Wege.

Übrigens wird das bloße „Vergessen“ des Mitführens des Führerscheins - ganz im Gegensatz zum Nichtvorhandensein einer Fahrerlaubnis - lediglich als eine Ordnungswidrigkeit gewertet und wird, dem aktuellen Bußgeldkatalog zufolge, mit einem Verwarngeld in Höhe von 10€ geahndet.

Wenn man von der allgemeinen Straßenverkehrsordnung einmal absieht, wäre es für Interessierte, die (noch) keinen Führerschein, aber das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, mit Sicherheit eine spannende und lustige Herausforderung, sich auf entsprechenden Verkehrsplätzen unter Aufsicht einmal „auszutoben“, weil hier das Fahren ohne Führerschein entweder schlicht und einfach als Spaßfaktor gelten soll oder auf den entsprechenden Übungsplätzen das Fahren bzw. auch bestimmte Fahrverhaltensweisen erlernt werden können.
 
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