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Kündigung per eMailDie Kündigung per eMail sollte wie jede andere Kündigung auch die wichtigsten Daten enthalten. So ist es wichtig, dass man die eigene Adresse in den Briefkopf schreibt. Damit ist der Sachbearbeiter gleich darüber informiert, an wen er sich bei Rückfragen wenden muss. Zudem sollte das Datum enthalten sein, an de ... dem die Kündigung geschrieben wird. Ebenfalls wichtig sind Angaben über die Kundennummer und auch der Versicherungs- oder Handynummer. Außerdem ist es wichtig, dass man sich nicht im Ton vergreift. Eine Kündigung ist und bleibt eine Kündigung. Auch wenn es Feindseligkeiten oder Enttäuschungen sind, die zu dieser Kündigung führen, sollte man den Ton nicht außer Acht lassen.Wer eine Kündigung per eMail versendet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese Kündigungen nicht zwangsläufig auch rechtsgültig sind. Natürlich ist es möglich, dass die Kündigung auf diesem Weg akzeptiert wird. Man kann und sollte dies jedoch auf keinen Fall erwarten. Natürlich kann man die Kündigung per eMail mit dem Hinweis versenden, dass diese nur vorab erfolgt. Das Problem bei der Kündigung auf diesem Weg ist einfach, dass man den Emaileingang nicht belegen kann. Im Streitfall hätte auch die Kopie der geschriebenen Email vom eigenen Server keine Beweiskraft. Die Kündigung einer Arbeitsstelle muss zudem direkt zugestellt werden. Dies gilt sowohl seitens des Auftragnehmers als auch von Seiten des Auftraggebers. Eine Kündigung per eMail ist da ... die Kündigung per eMail mit dem Hinweis versenden, dass diese nur vorab erfolgt. Das Problem bei der Kündigung auf diesem Weg ist einfach, dass man den Emaileingang nicht belegen kann. Im Streitfall hätte auch die Kopie der geschriebenen Email vom eigenen Server keine Beweiskraft. Die Kündigung einer Arbeitsstelle muss zudem direkt zugestellt werden. Dies gilt sowohl seitens des Auftragnehmers als auch von Seiten des Auftraggebers.Eine Kündigung per eMail ist daher mit Vorsicht zu genießen. Zudem muss eine Kündigung unterschrieben werden. Auch dies ist bei einer Email nicht möglich. Wenn es sich bei der Kündigung, die man über das Internet versenden möchte, um die Gratismitgliedschaft in einem Club handelt, ist das kein Problem. Eine Kündigung, die finanzielle Folgen hat oder aber eine Versicherung oder Arbeitsstelle betrifft, sollte man die Kündigung besser mit der Post versenden. Auf diese Weise hätte man in jedem Fall einen Rückschein in der Hand, sodass man belegen kann, dass die Kündigung geschrieben und abgesendet wurde. Die Kündigung per eMail hat keine Beweiskraft, weil man in keiner Weise belegen kann, dass der Empfänger die eMail jemals erhalten hat. Gerade bei Emailadressen, die von Firmen genutzt werden, ist es schwer zu belegen, wer die eMail gelesen hat. Selbst wenn man sich eine Bestätigung zusenden lässt, dass die Email gelesen wurde, kann der Gegenüber immer noch behaupten, die Kündigung wäre nie angekommen. Eine Kündigung per eMail sollte also lediglich als zusätzlicher Weg gesehen werden jedoch nie als einzige Lösung. Zudem sollte man schon aus Gründen des Selbstschutzes Versicherungen nie per eMail kündigen, da keiner Weis, ob die, in diesen Schreiben enthaltenen Daten an Dritte gelangen. Das Internet ist nicht sicher, weshalb es sich empfiehlt, Bankdaten niemals per eMail zu versenden. Gerade, wenn man eine Versicherung kündigt, kann dies jedoch erforderlich sein, weil man ein Konto angeben muss auf das eine eventuelle Auszahlung erfolgen soll. Daher sollte man nur die Verträge per eMail kündigen, die ohnehin keine finanziellen Folgen haben. So kann man eine kostenlose Mitgliedschaft in einem Verein oder Onlineclub problemlos per eMail kündigen, sofern in den AGB´s nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Kündigung zwangsläufig schriftlich erfolgen muss. |
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So ist es wichtig, dass man die eigene Adresse in den Briefkopf schreibt. Damit ist der Sachbearbeiter gleich darüber informiert, an wen er sich bei Rückfragen wenden muss. Zudem sollte das Datum enthalten sein, an de