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Arbeitsvertrag kündigen
Beruf & Business Tipps - Arbeitslosigkeit und die Folgen

Arbeitsvertrag kündigen


Bevor ein Arbeitsvertrag schriftlich und endgültig gekündigt wird, ist es seitens des Arbeitnehmers ratsam, vorher mit dem Arbeitgeber zu sprechen und eventuellen Komplikationen vorzubeugen und um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten.

ImageDas bringt ggf. Bonuspunkte für den nächsten Arbeitsplatz.

Grundsätzlich muss die Kündigung immer schriftlich erfolgen. Zudem muss von beiden Seiten di
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Kündigungsfrist von durchschnittlich vier Wochen eingehalten werden. Für gewöhnlich wird die Kündigung bis zum 15. oder auch bis zum Ende des Monats abgeschickt oder abgegeben.

Wichtig für Arbeitnehmer: Wer seinen alten Job kündigt, sollte den neuen bereits gesichert haben, da sonst die Agentur für Arbeit keine finanziellen Leistungen erbringt. Vor der Kündigung sollte sich der Arbeitnehmer also genügend Gedanken um die künftige Arbeit machen.

Während der Probezeit in einem Unternehmen gelten keine besonderen Kündigungsfristen. Hier kann beidseitig kurzfristig und ohne besonderen Grund gekündigt werden. Für Zeitarbeiter bedeutet dies, dass sie nicht lang warten müssen, sollte ein Unternehmen sie als fest Angestellte übernehmen wollen.
Findet die Übernahme nach der Probezeit statt, sind die gesetzlichen Fristen einzuhalten.

Fristlose Kündigungen seitens des Arbeitnehmers sind bei groben Vertragsverstößen seitens des Arbeitgebers möglich, z.B. bei unpünklichem Gehaltseingang oder schlechtem Betriebsklima (Stichwort Mobbing).

Verstößt hingegen der Arbeitnehmer gegen den Vertrag (unpünktliches Erscheinen, Alkoholismus oder Nichterscheinen am Arbeitsplatz), so kann der Arbeitgeber ihm fristlos kündigen.
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Findet die Übernahme nach der Probezeit statt, sind die gesetzlichen Fristen einzuhalten.

Fristlose Kündigungen seitens des Arbeitnehmers sind bei groben Vertragsverstößen seitens des Arbeitgebers möglich, z.B. bei unpünklichem Gehaltseingang oder schlechtem Betriebsklima (Stichwort Mobbing).

Verstößt hingegen der Arbeitnehmer gegen den Vertrag (unpünktliches Erscheinen, Alkoholismus oder Nichterscheinen am Arbeitsplatz), so kann der Arbeitgeber ihm fristlos kündigen.