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Fristlose Kündigung schreibenBei einer fristlosen Kündigung sollte zunächst einmal rechtlich geprüft werden, ob eine solche Kündigung gerechtfertigt ist, da hierfür besondere Voraussetzungen gegeben sein müssen.Eine Kündigung, egal in welcher Form, ob fristlos oder fristgerecht bedarf der Schriftform. Stellt man am Ende fest, dass eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann, ist da ... darauf zu achten, dass man den vollständigen Namen des Mitarbeiters, die vollständige ladungsfähige Anschrift sowie evtl. auch das Geburtsdatum des zu kündigenden Mitarbeiters in die Kündigung einsetzt, damit es hinterher nicht zu Missverständen bezüglich der zu kündigenden Person auftreten.Des Weiteren muss im Betreff Bezug auf den entsprechenden Arbeitsvertrag oder auf die mündlich geschlossene Vereinbarung genommen werden, damit auch hier später – notfalls vor Gericht – das entsprechende Arbeitsverhältnis inspiziert werden kann. Die Kündigung an sich kann relativ kurz ausfallen. Befindet sich der Mitarbeiter noch in der Probezeit, muss kein Kündigungsgrund genannt werden, das heißt, man kündigt hier fristlos ohne Angabe von Gründen. Ist jedoch die Probezeit bereits verstrichen, ist gerade bei der fristlosen Kündigung ein Kündigungsgrund einzutragen. Dieser Kündigungsgrund muss den Richtlinien zur fristlosen Kündigung entsprechen, das heißt, es muss für den Arbeitgeber unzumutbar sein, den Mitarbeiter weiter in seinem Unternehmen zu beschäftigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Mitarbeiter tagelang une ... Gründen. Ist jedoch die Probezeit bereits verstrichen, ist gerade bei der fristlosen Kündigung ein Kündigungsgrund einzutragen.Dieser Kündigungsgrund muss den Richtlinien zur fristlosen Kündigung entsprechen, das heißt, es muss für den Arbeitgeber unzumutbar sein, den Mitarbeiter weiter in seinem Unternehmen zu beschäftigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Mitarbeiter tagelang unentschuldigt der Arbeit fern bleibt oder der Mitarbeiter Geld unterschlagen oder gestohlen hat. Des Weiteren kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Aufforderung die erforderlichen Arbeitspapiere nicht einreicht, der Mitarbeiter grobe Beleidigungen oder rassistische Äußerungen getroffen hat, andere Arbeitnehmer oder Kunden tätlich angegriffen hat oder Mitarbeiterinnen sexuell belästigt hat. Die fristlose Kündigung muss diesen Kündigungsgrund in schriftlicher Form enthalten, hier ist ebenfalls zu beachten, dass die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekannt werden des wichtigen Grundes geschrieben und dem Mitarbeiter zugestellt wird. In der Kündigung selbst muss neben den bereits genannten Eckdaten und dem Kündigungsgrund des Weiteren die Kündigungsart „fristlose Kündigung“ enthalten, um hier eindeutig klar zu machen, dass der Mitarbeiter am nächsten Tag (nach der Zustellung) den Betrieb nicht mehr betreten zu hat. Aus reiner Vorsicht sollte in dem Kündigungsschreiben nicht nur die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, sondern ebenfalls hilfsweise die ordnungsgemäße Kündigung unter Setzung der entsprechenden Kündigungsfrist. Man erspart sich hierbei eine neuerliche Kündigung, sofern der Mitarbeiter vor Gericht zieht und dieses der Kündigung nicht stattgibt. Am Ende müssen selbstverständlich ein Datum und die Unterschrift des Arbeitgebers sowie dessen Position im Unternehmen erfolgen. |
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