Startseite
Beruf und Business
mobbing beruf
Mahnung schreiben
Beruf und Business
mobbing beruf
Mahnung schreiben | Mahnung schreiben |
| Beruf & Business Tipps - Alltag im Beruf und Mobbing | |
Mahnung schreibenEs ist immer wieder ein nerviges Problem, nachdem man eine bestimmte Arbeit verrichtet hat und seine Rechnungen erteilt hat, bleiben immer wieder Rechnungen offen. Die Zahlungsmoral in Deutschland lässt immer weiter nach, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Deutsche dem HartzIV verfallen.Aber auch im Geschäftsleben kommt es im ... immer häufiger vor, dass Geschäftspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wollen oder können und man daher auf sein Geld warten muss. Dies ist umso ärgerlicher, als dass man auch noch zusätzliche Arbeitszeit und weitere Kosten investieren muss.Ist ein Zahlungseingang nicht erfolgt, bleibt es dem Rechnungssteller freigestellt, ob er zunächst eine Zahlungserinnerung überreicht oder direkt zur 1. Mahnung greift. Zunächst sollte selbstverständlich der volle Adressat der nichtzahlenden Person in einer Mahnung enthalten sein. Auch die Auftragsdaten, wie beispielsweise gelieferte Ware, Lieferdatum, Bestelldatum und Preisangaben, dürfen in einer Mahnung nicht fehlen. Ebenfalls muss eine Zahlungsfrist gesetzt werden, welche sich in einem Rahmen von 5-10 Tagen bewegen sollte, um dem Schuldner unter Berücksichtigung der üblichen Transferdauer bei einer Überweisung auch die Möglichkeit zu geben, die Frist einhalten zu können. Nach Belieben kann dann noch eine Angabe über den letzten Kontocheck gemacht werden, um dem Schuldner zu zeigen, wann das letzte Mal auf den Bankkonten nachgesehen wurde. Nett wäre auch ein abschließender Satz darüber, dass wenn der Schuldner die Zahlung bereits geleistet hat und sich die Mahnung mit der Zahlung überschnitten hat, er diese Mahnung als gegenstandslos ansehen kann. Diese Mitteilung muss jedoch nicht erfolgen. Ist auch diese Zahlungsfrist wiederum fruchtlos verstrichen, kann rein theoretisch direkt ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt werden. Dieses Verfahren bringt jedoch weitere Kosten mit sich, so dass evtl. auch unter Berücksichtigung der Höhe der Rechnung entschieden werden muss, ob hier eine zweite Mahnung erfolgt oder nicht. Entscheidet man sich für die zweite Mahnung, hat diese wiederum sämtliche Inhalte sowie eine neuerliche Fristsetzung zu enthalten. Bei der zweiten Mahnung sowie auch evtl. später bei der dritten Mahnung können Mahnkosten in Höhe von bis zu 2,50 € (sofern nicht anders vereinbart) eingesetzt werden. Dies bleibt dem Mahnenden jedoch selbst überlassen. Die Zahlungsfrist sollte wiederum ca. 5-10 Tage betragen, wobei in diesem Mahnschreiben ruhig schon erwähnt werden kann, dass nach einer weiteren Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird und folgend der Rechnungsbetrag zwangsweise eingezogen werden soll. Auch hier dürfen Datum und Unterschrift nicht fehlen. |
|