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Sonderurlaub bei Hochzeit
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Sonderurlaub bei Hochzeit

Der schönste Tag im Leben steht vor der Tür. Das Kleid passt, die Schuhe sind schon eingelaufen und die Gäste haben sich auch zahlreich angekündigt. Sicher werden die meisten Termine auf ein Wochenende gelegt, um möglichst vielen Gästen die Möglichkeit einer entspannten Anreise zu geben, dennoch lässt es si
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sich nicht immer verhindern, dass der Hochzeit auf einen Wochentag fällt.

Dies ist gerade dann der Fall, wenn Schnapszahlen gewählt werden, beispielsweise der 07.07.2007 oder der 08.08.2009. Viele Paare ziehen diese Daten magisch an, sie erhoffen sich davon Glück und der Mann wird den Hochzeitstag garantiert nie vergessen.

Fällt die Hochzeit auf einen Wochentag, muss freilich Urlaub eingeplant werden. Nur wenige Arbeitnehmer machen sich darüber Gedanken und nehmen einfach einen Tag ihres Erholungsurlaubes. Doch das muss nicht sein. Per Gesetz steht jedem Arbeitnehmer für den Tag der eigenen Hochzeit ein Sonderurlaub zu. Grundlage hierfür ist §616 BGB sowie die Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen.

Wichtig ist dabei, dass der Sonderurlaub nur gewährt wird, wenn der Hochzeitstag tatsächlich in die Arbeitszeit hinein fällt.

Befinden sich die Heiratswilligen zu diesem Zeitpunkt im Erholungsurlaub, beispielsweise weil die Hochzeit an einem traumhaften Strand in der Karibik oder Las Vegas stattfinden soll, besteht allerdings kein Anspruch auf Sonderurlaub. Ferner entfällt diese Regelung, wenn sich ein Partner in der Elternzeit befindet oder aufgrund von Zivildienst bzw. Wehrdienst freigestellt wurde.

Erfreulich ist, dass nicht nur der Hochzeitstag an sich mit einem Sonderurlaub belegt werden kann. Auch für die Silberne und Goldene Hochzeit hat der Arbeitnehmer einen Anspruch, schließlich müssen so große und leider selten gewordene Ereignisse belohnt werden. Selbst wenn es sich dabei um die Silberne bzw. Goldene Hochzeit der Eltern handelt.

Wer für die eigene Hochzeit mehr als einen Tag Sonderurlaub benötigt, sollte eine Regelung mit dem Vorgesetzten treffen. Fällt die Hochzeit beispielsweise auf einen Donnerstag, kann für den Freitag ein Tag des Erholungsurlaubes genutzt werden.

Zum einen kann das erste gemeinsame Frühstück als Ehepaar voll ausgenutzt werden und zum anderen können die Folgeerscheinungen einer durchzechten Nacht auskuriert werden.

Kaum ein Arbeitgeber wird diesen zusätzlichen Tag verwehren, wobei grundsätzlich geregelt werden sollte, ob dieser als Erholungsurlaub bzw. als kulanterweise erweiterter Sonderurlaub zählt.