Startseite
Beruf und Business
mobbing beruf
Sonderurlaub bei Umzug
Beruf und Business
mobbing beruf
Sonderurlaub bei Umzug | Sonderurlaub bei Umzug |
| Beruf & Business Tipps - Alltag im Beruf und Mobbing | |
Sonderurlaub bei UmzugWenn man umziehen möchte, sind hierfür viele Vor- und Nachbereitungen vonnöten. Man kann es kaum schaffen, diese neben der normalen Arbeitszeit zu bewerkstelligen. Dennoch sieht das Gesetz keinen generellen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug vor.Vielmehr gelten hier individuelle Vereinbarungen, wie ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Unter wenigen, sehr en ... ng definierten Umständen, erlaubt allerdings auch das Gesetz einen solchen Sonderurlaub.Sinnvoller ist es aber, an die Vernunft des Arbeitgebers zu appellieren bzw. sich nach Möglichkeit „normalen“ Urlaub zu nehmen. Die meisten Arbeitgeber werden dem Wunsch des Arbeitnehmers nach ein oder zwei Tagen Sonderurlaub nachgeben, damit diese ihre im Zusammenhang mit dem Umzug stehenden Wege erledigen können. Denn im Normalfall wird ein Arbeitnehmer nur unkonzentriert und halbwertig arbeiten können, wenn er mit seinen Gedanken bei den ganzen Vorbereitungen für einen Umzug ist. Allerdings kann auch die betriebliche Übung einen Anspruch auf solchen Sonderurlaub verursachen. Wurde bereits öfter einzelnen Mitarbeitern Sonderurlaub bei Umzug gewährt, so gilt dies für alle anderen Mitarbeiter auch. Denn nur so kann die Gerechtigkeit innerhalb eines Unternehmens gewährleistet werden. Wird ein Arbeitnehmer allerdings von seinem Arbeitgeber an einen anderen Arbeitsplatz versetzt, der einen Umzug bedingt, so wird der Arbeitgeber fast immer auch Sonderurlaub für den Umzug gewähren. Wer sich nicht sicher ist, sollte ebenfalls ... währt, so gilt dies für alle anderen Mitarbeiter auch. Denn nur so kann die Gerechtigkeit innerhalb eines Unternehmens gewährleistet werden.Wird ein Arbeitnehmer allerdings von seinem Arbeitgeber an einen anderen Arbeitsplatz versetzt, der einen Umzug bedingt, so wird der Arbeitgeber fast immer auch Sonderurlaub für den Umzug gewähren. Wer sich nicht sicher ist, sollte ebenfalls noch einmal die bestehenden Betriebsvereinbarungen mit seinem Arbeitgeber sowie die aktuell gültigen Tarifverträge untersuchen. Oftmals ist hierin auch geregelt, ob der Sonderurlaub bei Umzug gewährt wird oder nicht. Außerdem kann man sich an den Betriebsrat wenden, sofern vorhanden und auch das Personalbüro ist verpflichtet über die betrieblichen Regelungen Auskunft zu erteilen. Allerdings sollte man immer erst einmal freundlich beim Arbeitgeber nachfragen. Hier kann man beispielsweise auch Lösungsvorschläge angeben, z. B. dass man freiwillig den Spüldienst übernimmt oder ähnliches. In den meisten Fällen werden die Arbeitgeber hierauf eingehen. Andernfalls hilft eben nur die Einreichung „normalen“ Urlaubs. Denn einen Umzug ohne einen einzigen freien Tag durchführen zu wollen, das schaffen wohl die wenigsten. Alleine die Behördengänge, die dabei anfallen, von der Ummeldung seiner Person bis zur Ummeldung des Autos, sind kaum neben der normalen Arbeitszeit zu bewerkstelligen. Wird der Urlaub früh genug beantragt, so stehen auch die Chancen recht gut, dass keine betrieblichen Erfordernisse die Planung zunichte machen. |
|