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Zeugnis schreibenJeder Arbeitgeber kennt dieses Problem. Ein Mitarbeiter ist aus der Firma ausgeschieden und nun benötigt dieser seine Arbeitspapiere, unter anderem wünscht er ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis. Aber was heißt qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis?In der Regel sollten ein paar formelle Tatsachen in der Erstellung eines Arbeitszeugnisses Berücksichtigung finden, wie zum Beispiel de ... unkt, dass ein Arbeitszeugnis nicht zu lang aber auch nicht zu kurz sein sollte. Grundsätzlich benötigt eine ausführliche Positions- und Aufgabenbeschreibung schon ca. 1 DIN A4 Seite.Neben den persönlichen Angaben des Arbeitnehmers, sprich Name, Vorname, Wohnort und ggf. auch Geburtsdatum und der ausführlichen Tätigkeitsbeschreibung muss selbstverständlich auch eine Beurteilung dieses Mitarbeiters in das Arbeitszeugnis eingeführt werden. Ein Arbeitszeugnis sollte zudem frei von Rechtschreibfehlern oder Grammatikfehlern sein, um die Autorität des Arbeitgebers nicht zu untergraben. Es macht keinen guten Eindruck, eine Beurteilung über einen Mitarbeiter abzugeben und diese mit unnötigen Tippfehlern, Rechtschreibfehlern oder gar Grammatikfehlern zu bestücken, gerade dann nicht, wenn es sich um einen deutschen Betrieb handelt. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass man das gesamte Zeugnis nicht uneinheitlich darstellt, es sollte hier zum Beispiel immer die gleichen Aufzählungszeichen Verwendung finden, eine Aufzählung an sich sollte in einer bestimmten Einheit erfolgen und nicht zusammengewürfelt aussehen. Aufgrund fortschreitender Modernität sollte auch beim Zeugnis darauf verzichtet werden, altmodische Begriffe, wie beispielsweise „Fräulein“ oder „Fleiß“ etc. zu verwenden. Die einzelnen Eckdaten, wie beispielsweise Eintrittsdatum und Ausscheidungsdatum sollten erwähnt werden. Diese dienen dem Arbeitnehmer zusätzlich zur Bestätigung seiner beruflichen Aktivitäten im Falle einer Arbeitslosigkeit. Aber nicht nur der Aufgabenbereich bzw. Einsatzbereich des Arbeitnehmers ist in einem Zeugnis schriftlich niederzulegen, sondern ebenfalls besondere Qualifikationen, die Leistungsbereitschaft, das Fachwissen, evtl. Weiterbildungen bzw. Fortbildungsbereitschaft, der Arbeitserfolg sowie enorme Erfolge. Bei Führungspersonen sollte in jedem Fall auch darüber geurteilt werden, wie sich der Arbeitnehmer als führendes Personal gegeben hat bzw. wie sein soziales Verhalten gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen und auch unterliegendem Personal war. Auch der Grund des Ausscheidens des Mitarbeiters sollte in einem Zeugnis genannt werden, um auch hier Missverständnisse zu vermeiden („der Arbeitnehmer verließ die Firma aus eigenem Wunsch“ etc.). Letztendlich sollte in jedem Zeugnis eine kurze Schlussformel in Form eines Bedauerns, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, sowie alles Gute für die berufliche und private Zukunft gewünscht wird, erfolgen. Selbstverständlich dürfen das Datum des Zeugnisses sowie die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers sowie dessen Position in dem Unternehmen nicht fehlen. |
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