Hallo MissPink.
Also grundsätzlich ist es nirgendwo im Gesetz geregelt, wie hoch eine Abfindung ausfällt, ebensowenig, wie es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt.
Ein Weg ist eine Kündigungsschutzklage, die der Arbeitnehmer einreichen muss. Wenn für den Arbeitnehmer ein Risiko besteht, diesen Kündigungsschutzprozess zu verlieren, dann ist er meist bereit, eine Abfindung zu zahlen. Wie hoch diese dann ausfällt, ist Verhandlungssache. Orientieren kann man sich aber, um überhaupt eine Vorstellung zu bekommen, an der "Regelabfindung", das ist das halbe Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr.
Es kann aber auch ohne eine solche Klage zu einer Einigung kommebn, da muss man sich als Arbeitnehmer nur im Klaren darüber sein, dass man kaum automatisch etwas bekommt, sondern man muss sich dafür einsetzen.
|