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Stiftung gründen
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Stiftung gründen

Um eine rechtsfähige Stiftung zu errichten, muss der Stifter in einem Stiftungsgeschäft förmlich den Willen zur Verwirklichung bekunden. Dazu muss der Zweck der Stiftung dargelegt werden, die dazu benötigten Mittel (Vermögen) nachgewiesen werden und ein Vorstand muss angegeben werden.
Durch die Stiftungsbehörde wird die Stiftung dann anerkannt. Gehört der
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r Stifter nicht dem Vorstand an oder legt er in der Satzung ein Allein- oder Mitentscheidungsrecht fest, dann hat er nach der Errichtung der Stiftung keinen Einfluss mehr und die Stiftung ist vom Stifter unabhängig.
Der Stifterwille jedoch ist bis zum Erlöschen der Stiftung für die Stiftungsorgane verbindlich.

von Annett Biermann
 
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