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Betriebskostenabrechnung & Nebenkostenabrechnung
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Betriebskostenabrechnung

Regelmäßig am Ende jedes (Miet-)Jahres hat der Mieter das Recht auf eine ausführliche Nebenkostenabrechnung. Dies ist ihm innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zuzustellen. Wird diese Frist durch den Vermieter versäumt, so gilt die Abrechnung als verspätet. Daraus folgt, dass der Vermieter eventuelle Ansprüche auf  Nachzahlungen au
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rechnung verliert. Einzige Ausnahme ist, dass dieser die Verspätung nicht selbst verschuldet hat. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Abrechnung auf dem Postweg in eine nachzuweisende unkalkulierbare Verzögerung gerät.

von Claudia Hanitzsch