Startseite arrow Geld und Finanzen arrow finanzipps arrow Wohnung kündigen / Kündigung
Wohnung kündigen / Kündigung
Geld und Finanzen Tipps - Steuererklärungen, Sparen, Aktien - private Finanzgeschäfte

Wohnung kündigen / Kündigung


Für gewöhnlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, bevor ein Mieter die Wohnung verlassen kann. Das bedeutet, dass drei Monate vor dem Auszugstermin spätestens die Kündigung beim Vermieter vorliegen muss oder abgegeben worden sein muss.

ImageNatürlich kann er auch vorher ausziehen, nur muss er bis zum gekündigten Termin di
...
Miete entrichten oder vorher auszahlen.

Zeitmietverträge, also Verträge, in denen der Mieter die Wohnung über einen gewissen Zeitraum bewohnen muss, sind nicht mehr gültig. Das heißt, dass der Mieter auch hier im gesetzlichen Rahmen von drei Monaten im Voraus kündigen kann, ohne Konsequenzen tragen zu müssen.

Der Vermieter kann dem Mieter innerhalb einer Frist von drei Monaten (bei einem Mietverhältnis von bis zu fünf Jahren) kündigen, wenn er Eigenbedarf für die Wohnung anmelden. Besteht das Mietverhältnis mehr als fünf Jahre, erhöht sich diese Frist auf sechs Monate und bei einem Mietverhältnis von über acht Jahren erhöht sich die Frist auf neun Monate.

Für die Rückzahlung einer ggf. entrichteten Kaution gibt es keine festgesetzten Fristen, dennoch geht man hier von maximal sechs Monaten aus. Dieser Wert hätte auch vor Gericht Bestand.
Außerordentliche Kündigungen sind nur in wenigen Fällen möglich, wie Tod eines Mieters (wenn der Ehegatte oder Lebensgefährte die Wohnung nicht weiter bewohnen möchte) oder auch die Ankündigung einer Modernisierung. Dennoch ist hier eine Frist einzuhalten. Fristlose Kündigungen sind seitens des Mieters wie des Vermieters nur in Extremfällen möglich.
 
Verwandte Themen:
Neue Tipps