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Kontopfändung - Vorsicht für Ehepaar / Eheleute
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Kontopfändung – Vorsicht bei GemeinschaftskontenNicht selten führen Ehepaare oder auch eheähnliche Gemeinschaften ein gemeinsames Konto. Droht einem der Partner eine Kontopfändung, so ist schnellstmöglich Vorsicht geboten. Schließlich wird in diesem Fall das gesamte Guthaben des Kontos gesperrt. Um wenigstens Zugriff zu dem Geld des nicht betroffenen Partners zu erlangen, ist... t zumeist eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung notwendig. Dies lässt sich sehr viel einfacher umgehen, wenn rechtzeitig bei eventuell drohender Kontopfändung die gemeinsamen Konen aufgelöst werden (bzw. nur noch der Partner alleiniger Kontoinhaber ist). In einem solchen Fall kann dem Lebenspartner zwar trotzdem noch das Verfügungsrecht eingeräumt werden, es besteht allerdings nicht die Gefahr, dass dieses Konto gepfändet wird.von Claudia Hanitzsch |
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