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Was tun bei Kontopfändung (Kontopfändung durch Finanzamt?) | Was tun bei Kontopfändung (Kontopfändung durch Finanzamt?) |
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Kontopfändung (durch das Finanzamt) ist nicht das EndeWenn das Girokonto gepfändet wird, dann bedeutet das auf keinen Fall, dass alles verloren ist! Wenn man, aus welchen Gründen auch immer, von einer Kontopfändung betroffen ist, dann ist die Bank verpflichtet, Guthaben bis zur Forderungshöhe an den Gläubiger zu zahlen, Auszahlungen sind Aber: Achtung! Es gilt noch eine 14-tägige Schutzfrist, beginnend mit dem Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei der Bank. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Bank innerhalb dieser Frist nicht an den Gläubiger zahlen darf! Innerhalb dieser Frist sollte man umgehend tätig werden und einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen gemäß Â§850k ZPO. Zuständig hierfür ist die Stelle, die den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgestellt hat. Folgende Unterlagen müssen für diesen Antrag mitgenommen werden: Ausweis, Aktenzeichen des Pfändungsbescheides, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Lohn-, Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheid, Belege über eventuelle Unterhaltsverpflichtungen, ggf. Bescheinigung über den „sozialhilferechtlichen Garantiebetrag“. Auf diesem Weg ist es möglich, sein Geld zu schützen, bevor es zu einer Pfändung kommt. Für Sozialleistungen gibt es noch eine abweichende Regel: Die Bank muss diese Leistungen in den ersten sieben Tagen nach Gutschrift auszahlen. So sollte man den vollständigen Betrag abheben. In so einer Angel Für Sozialleistungen gibt es noch eine abweichende Regel: Die Bank muss diese Leistungen in den ersten sieben Tagen nach Gutschrift auszahlen. So sollte man den vollständigen Betrag abheben. In so einer Angelegenheit ist man also keineswegs rechtlos und kann sich zur Sicherung der eigenen Bedürfnisse sein Geld „in Sicherheit bringen“, man muss sich nur innerhalb dieser 14 Tage darum kümmern, sonst muss die Bank an den Gläubiger zahlen. von Annett Biermann |
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