Startseite
Geld und Finanzen
versicherungen
Krankenkasse kündigen
Geld und Finanzen
versicherungen
Krankenkasse kündigen | Krankenkasse kündigen |
| Geld und Finanzen Tipps - Versicherungen und Vorsorge | |
Krankenkasse kündigenDie Kündigungsfrist einer Krankenkasse beläuft sich auf zwei Monate zum Ende des Kalendermonats. Das bedeutet: Möchte man die Krankenkasse zum 01.06. hin wechseln, muss das Schreiben spätestens am 31.03. mit der zum 31.05. datierten Kündigung abschicken oder bei der Krankenkasse abgeben, am besten gegen eine Empfangsbestätigung. Wer sich für den Po ... Postweg entscheidet, sollte per Einschreiben-Rückschein schicken, damit der Brief ankommt und man auch die Quittung dafür in der Hand hat.Die Kündigung muss schriftlich per Brief erfolgen, kann aber formlos sein. Formlos bedeutet, dass eine kurze Mitteilung, zu welchem Datum gekündigt werden soll, ausreicht. Der Brief muss dabei kein besonderes Format haben. Bei der nächsten Krankenkasse muss der Versicherte dann mindestens 1,5 Jahre, also 18 Monate bleiben. Dabei steht dem Versicherungsnehmer völlig frei, welcher Krankenkasse er beitritt. Sonderkündigungsrecht tritt bei Beitragserhöhung ein. Wird der Beitrag erhöht, können auch Versicherungsnehmer, die weniger als 18 Monate bei der betreffenden Versicherung sind, jene kündigen. Bei Arbeitgeberwechsel kann seit dem 01.01.2002 nicht mehr außerordentlich gekündigt werden, hier greift weiterhin die Mindestlaufzeit von 18 Monaten. Freiwillig Versicherte sind hier nicht an die Mindestlaufzeit gebunden, wenn sie nicht gesetzlich versichert sind (Privatversicherung) oder familienversichert werden. Dennoch besteht auch hier die Kündigungsfrist von zwei Monaten. In Einzelfällen kann die Krankenkasse sich für eine kürzere Kündigungsfrist entscheiden, wenn der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen zu einer Familienvers ... 1.01.2002 nicht mehr außerordentlich gekündigt werden, hier greift weiterhin die Mindestlaufzeit von 18 Monaten.Freiwillig Versicherte sind hier nicht an die Mindestlaufzeit gebunden, wenn sie nicht gesetzlich versichert sind (Privatversicherung) oder familienversichert werden. Dennoch besteht auch hier die Kündigungsfrist von zwei Monaten. In Einzelfällen kann die Krankenkasse sich für eine kürzere Kündigungsfrist entscheiden, wenn der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen zu einer Familienversicherung erfüllt. |
|
Wer sich für den Po