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Private Krankenversicherung kündigenDie ordentliche Kündigung einer Krankenversicherung erfolgt in der Regel mit einer Frist von drei Monaten auf das Kalenderjahr. Für die meisten Versicherer ist deshalb der 30. September der relevante Kündigungszeitpunkt, um zum 1.1. eine neue Versicherung abzuschließen. Einige Unternehmen definieren jedoch ausschließlich das Versicherungsjahr und meinen damit die 12 Mo ... Monate, die dem Monat des Versicherungsbeginns folgen. Die Kündigungsfrist richtet sich hier nach dem genauen Datum des Vertragsbeginns – entsprechend muss die 3-Monats-Frist angepasst werden. Eine Kündigung kann auf einzelne Tarife beschränkt sein.Allerdings ist zu bedenken, dass für die ordentliche Kündigung eine Mindestversicherungsdauer einzuhalten ist, die zwischen zwölf Monaten und drei Jahren liegen kann. Außerdem muss deutlich dargelegt werden, welche Tarife für welche Personen gekündigt werden, wobei bestimmte Bedingungen des Versicherers, zum Beispiel ohne einen Erwachsenen keine eigenständige Versicherung für ein Kind, zu berücksichtigen sind. Eine Kündigung aufgrund der eintretenden gesetzlichen Krankenversicherungspflicht muss dem Versicherer innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der geänderten Voraussetzungen in Schriftform mitgeteilt und durch entsprechende Nachweise belegt werden. Bei einer späteren Mitteilung akzeptiert der Versicherer die Kündigung nicht rückwirkend, sondern lediglich zum Ende des Monats, in dem er Kenntnis von der Änderung erhalten hat. Dies gilt auch bei Aufnahme in die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn die private Krankenversicherung Leistungen einschränkt oder Beiträge erhöht, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag nach Kenntnis der neuen Bedingun ... eänderten Voraussetzungen in Schriftform mitgeteilt und durch entsprechende Nachweise belegt werden. Bei einer späteren Mitteilung akzeptiert der Versicherer die Kündigung nicht rückwirkend, sondern lediglich zum Ende des Monats, in dem er Kenntnis von der Änderung erhalten hat. Dies gilt auch bei Aufnahme in die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen.Wenn die private Krankenversicherung Leistungen einschränkt oder Beiträge erhöht, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag nach Kenntnis der neuen Bedingungen innerhalb eines Monats aufzuheben und somit eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. (Dies gilt übrigens auch für private Pflegeversicherungen, sofern ein neuer Vertrag nachgewiesen wird.) Es besteht die Möglichkeit, bis zum Tag vor der mitgeteilten Beitragsanpassung zu kündigen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die außerordentliche Kündigung nur für die Person und die Tarife gilt, in der eine Anpassung erfolgt. Falls in einem Vertrag mehrere Personen zusammen versichert sind, müssen die Kündigungen separat ausgesprochen werden. |
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Für die meisten Versicherer ist deshalb der 30. September der relevante Kündigungszeitpunkt, um zum 1.1. eine neue Versicherung abzuschließen. Einige Unternehmen definieren jedoch ausschließlich das Versicherungsjahr und meinen damit die 12 Mo