Startseite arrow Geld und Finanzen arrow versicherungen arrow Unfallversicherung kündigen
Unfallversicherung kündigen
Geld und Finanzen Tipps - Versicherungen und Vorsorge

Unfallversicherung kündigen


Eine Unfallversicherung kann zum einen ordentlich gekündigt werden, d. h. der Versicherer hat die Möglichkeit, den Vertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres unter Berücksichtigung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zu kündigen.

ImageVerträge mit einer längeren Laufzeit (5-Jahres-Verträge) können einmal zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden und zum zweiten danach jeweils zum En
...
Ende des Versicherungsjahres – unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist.

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und hat der Versicherung fristgerecht vorzuliegen, wobei der Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer maßgeblich ist und nicht der Tag, an dem es verfasst und abgeschickt wurde.

Eine außerordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist möglich, wenn gegen den Versicherer Klage auf Leistungserbringung erhoben wurde. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Klage vorliegen. Sie kann entweder mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres ausgesprochen werden.
Falls die Unfallversicherung die Beiträge erhöht, ohne zum gleichen Zeitpunkt auch die Leistungen entsprechend anzugleichen, ist eine Kündigung innerhalb von einem Monat nach Mitteilung zum Datum der Erhöhung kündbar.

Auch bei der Regulierung eines Schadens kann man innerhalb von einem Monat nach Zahlung der Leistungen mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit hat, die Beiträge bis dahin einzubehalten, ist es sinnvoller, erst zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.
...
eine Kündigung innerhalb von einem Monat nach Mitteilung zum Datum der Erhöhung kündbar.

Auch bei der Regulierung eines Schadens kann man innerhalb von einem Monat nach Zahlung der Leistungen mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit hat, die Beiträge bis dahin einzubehalten, ist es sinnvoller, erst zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.