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Versicherung kündigen/KündigungWer eine Versicherung abschließt, sollte darauf achten, dass ihm die so genannten "Produktinformationsblätter" ausgehändigt werden. Auch die Schriften über Vertragsbedingungen, Laufzeiten und Verbraucherinformationen müssen dem Vertragnehmer überreicht werden. Ausnahme: Der Vertragnehmer verzichtet schriftlich (!) darauf, die oben genannten Blätter zu erhalten.Bei veralteten oder ungültig gewordenen Schriftstücken entfallen Kündigungsfristen. Hier sollte si ... h der Vertragnehmer bei seinem Versicherunganbieter über die weitere Vorgehensweise informieren, aber auch sicherheitshalber unabhängigere Informationen über die Kündigung einholen.Bei der Kündigung einer Versicherung muss auf die Art der Versicherung geachtet werden. Nicht in allen Versicherungssparten sind die Kündigungsfristen und -bedingungen gleich. Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind jederzeit kündbar. In den Bedingungen steht zwar, dass sie bis zum Ende des laufenden Jahres kündbar sind, aber diese Frist ist nicht zwingend einzuhalten, da diese Versicherungen freiwillig sind und daher sind die Beträge nicht gesetzlich einzuklagen. Wenn nach der Kündigung eine Mahnung im Briefkasten liegt, kann diese also getrost in den Papierkorb weitergeleitet werden. Kündigungsfristen der privaten Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Eine außerordentliche Kündigung ist hier nur bei einer Beitragsanpassung und innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Informationsbriefes in Schriftform möglich. Bei KFZ-Versicherungen gilt: Das Kündigungssschreiben muss bis zum 30.11. abgeschickt werden, ausschlaggebend is das Datum des Poststempels. Außerordentliche Kündigungen sind nach jedem Fahrzeugwechsel oder Schadensfall möglich. Kasko-Versicherungen haben meist eine reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten. Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen, Geb&aum ... />Kündigungsfristen der privaten Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Eine außerordentliche Kündigung ist hier nur bei einer Beitragsanpassung und innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Informationsbriefes in Schriftform möglich. Bei KFZ-Versicherungen gilt: Das Kündigungssschreiben muss bis zum 30.11. abgeschickt werden, ausschlaggebend is das Datum des Poststempels. Außerordentliche Kündigungen sind nach jedem Fahrzeugwechsel oder Schadensfall möglich. Kasko-Versicherungen haben meist eine reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten. Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen, Gebäudeversicherungen und Rechtschutzversicherungen haben immer eine Laufzeit von einem Jahr und sind nicht vorher kündbar. Dabei muss die Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ablauftermin beim Anbieter vorliegen. |
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Auch die Schriften über Vertragsbedingungen, Laufzeiten und Verbraucherinformationen müssen dem Vertragnehmer überreicht werden. Ausnahme: Der Vertragnehmer verzichtet schriftlich (!) darauf, die oben genannten Blätter zu erhalten.