Wechsel der Krankenkasse
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Wechsel der Krankenkasse - GKV

Für gesetzlich Krankenversicherte Arbeitnehmer bietet sich die Gelegenheit, die Krankenkasse zu wechseln. Das ist immer nach einer Mindestversicherungszeit von 18 Monaten der Fall. Ist diese Zeit abgelaufen, sollte man sich mit den Tarifen der Krankenkassen einmal beschäftigen und sich eine günstigere heraus suchen.

Heutzutage hat niemand mehr
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etwas zu verschenken und ein Beitragunterschied von 0,5% macht schon eine Menge aus. Aber man sollte auch die Leistungen nicht aus dem Auge verlieren und auch hier vergleichen.

Ein Wechsel der Krankenkasse ist dann sehr einfach vollzogen, man meldet sich bei seiner Wunschkassen mit den entsprechenden ausgefüllten Bögen an und kündigt seine bisherige Krankenkasse. Eine Kündigungsbestätigung muss dann der neuen Kasse auch noch zugänglich gemacht werden und der Rest läuft eigentlich von allein.

Um sich bei einer Krankenkasse anzumelden, reicht ein Anruf und man bekommt die entsprechenden Unterlagen zugeschickt. Wichtig ist noch, zu bedenken, dass die Kündigungsfrist bei den Krankenkassen drei Monate beträgt, fangen Sie also rechtzeitig an. 

von Annett Biermann
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eträgt, fangen Sie also rechtzeitig an. 

von Annett Biermann