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Zahnversicherung
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Zahnversicherung

Seit dem 1. Januar des Jahres 2005 gilt eine Änderung im Bereich des Zahnersatzes.

ImageDas heißt für einen Versicherten, dass er von diesem Zeitpunkt an keinen prozentualen Zuschuss für seine anfallenden Kosten mehr erhält, sondern dass lediglich ein befundbezogener Zuschuss gestattet wird. Der prozentuale Zuschuss bisher lag immer bei 50 - 65
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- 65 Prozent. Das heißt, dass auf den Versicherten Eigenanteile für zahlreiche dentale Zahnersatzmaßnahmen in noch nie da gewesener Höhe zukommen. Genau deshalb ist eine Zahnversicherung so immens wichtig, denn so wird eine Regelversorgung gewährleistet.

Bei Kronen, Prothesen und auch Brücken sind gewisse Höchstgrenzen was die Kosten angeht definiert. Bei der Brücke ist dieser Höchstsatz beispielsweise 546,60 Euro. Durch die Zahnversicherung kommt ein Versicherter in den Genuss eines Zuschusses in Höhe von 50 Prozent. Er kann sogar einen Zuschuss von 65 Prozent bei entsprechender Vorsorge erreichen. Das heißt er sollte regelmäßig, mindestens aber 1 mal pro Jahr, zum Zahnarzt gehen und sich dies auch bestätigen lassen. So kommt es, dass Versicherte deutlich weniger bekommen aufgrund von festgelegten Höchstzuschüssen. Es gibt eine Studie der AOK Bayern nach der die Eigenbeteiligung von Patienten um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 2004 angestiegen ist. Jedoch kann dieser Anteil oft auch noch höher liegen, da viele Patienten einen hochwertigeren Zahnersatz bevorzugen. Das heißt, dass dies ohne eine Zahnversicherung für viele nicht zu finanzieren wäre.

Beispiels
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ies auch bestätigen lassen. So kommt es, dass Versicherte deutlich weniger bekommen aufgrund von festgelegten Höchstzuschüssen. Es gibt eine Studie der AOK Bayern nach der die Eigenbeteiligung von Patienten um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 2004 angestiegen ist. Jedoch kann dieser Anteil oft auch noch höher liegen, da viele Patienten einen hochwertigeren Zahnersatz bevorzugen. Das heißt, dass dies ohne eine Zahnversicherung für viele nicht zu finanzieren wäre.

Beispielsweise bekommen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung GKV bei Gesamtkosten von 700 Euro für eine Brücke lediglich 350 Euro erstattet und müssen 350 Euro selbst bezahlen. Ein Implantat, das 1600 Euro kosten den Versicherten 1250 Euro, da der Höchstsatz des Zuschusses der GKV lediglich bei 350 Euro liegt. Eine Zahnversicherung kann hier Abhilfe schaffen und einem Patienten immer 50 - 65 Prozent Zuschüsse garantieren. Diese ist schon möglich ab einem Betrag von 1,60 Euro pro Monat. Die Beitragssätze pro Monat variieren natürlich sehr stark, je nach angebotener Leistung und es gibt auch Zahnversicherungen mit Beitragssätzen von knapp 20 Euro im Monat.