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Zusatzversicherung für Zahnersatz & Zahnzusatzversicherung
Geld und Finanzen Tipps - Versicherungen und Vorsorge

Zusatzversicherung für Zahnersatz / Zahnzusatzversicherung

Die gesetzlichen Kassen übernehmen bei regelmäßigen Besuchen des Zahnarztes bis zu 60 % der Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz. Bei einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro müssen Sie immerhin noch 400 Euro selbst dazu bezahlen. Als nicht medizinisch notwendig werden beispielsweise Keramikfüllungen und Inlays betrachtet. Für entstandene Me
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en zu regulärem Zahnersatz, müssen Sie selbst aufkommen.

Diese Versorgungslücke können Sie durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung schließen und somit Kosten für Zahnersatzleistungen bis zu 100 % absichern.

Eine Zahnzusatzversicherung erstattet Kosten für Zahnersatz, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht, oder nur zum Teil übernommen werden. Hierzu zählen insbesondere Aufwendungen für Brücken, Kronen und Inlays sowie die dazu anfallenden Laborkosten. Einige Versicherer erstatten darüber hinaus auch Kosten für kieferorthopädische Behandlungen.

Folgende Leistungen sind heute zu haben:
Verdoppelung des Festzuschusses bei Zahnersatz (Kronen, Brücken und Prothesen sowie deren Reparatur) bis zu 100 % Ihrer Gesamtrechnung.
Auf Wunsch: Für Inlays bis zu 50 % Zuschuss auf den erstattungsfähigen Betrag und bis zu 50 Euro für vorbeugende zahnärztliche Maßnahmen pro Versicherungsjahr
Sofortige Leistung: Sie haben ohne Wartezeit Anspruch auf die Versicherungs-Leistung, sofort ab Versicherungsbeginn.

Eine private Zusatzversicherung kann in der Regel jeder abschließen. Bei Jugendlichen tritt der gesetzliche Vormund als Versicherungsnehmer ein. Dieser kann den Vertrag mit Erreichen der Vo
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en erstattungsfähigen Betrag und bis zu 50 Euro für vorbeugende zahnärztliche Maßnahmen pro Versicherungsjahr
Sofortige Leistung: Sie haben ohne Wartezeit Anspruch auf die Versicherungs-Leistung, sofort ab Versicherungsbeginn.

Eine private Zusatzversicherung kann in der Regel jeder abschließen. Bei Jugendlichen tritt der gesetzliche Vormund als Versicherungsnehmer ein. Dieser kann den Vertrag mit Erreichen der Volljährigkeit übernehmen. So eine Zusatzversicherung kann also durchaus empfehlenswert sein, besonders dann, wenn man immer wieder zum Zahnarzt muss, ständige Probleme mit seinen Zähnen hat oder einfach nur Wert auf ein strahlendes Lächeln legt.

von Annett Biermann