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Zusatzversicherung für Heilpraktiker
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Zusatzversicherung für Heilpraktiker

Alternative Heilmethoden, die vom Heilpraktiker angewendet werden sowie Naturheilverfahren beim Hausarzt werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil oder gar nicht bezahlt. Obwohl immer mehr Menschen dazu tendieren, homöopathische Mittel in Anspruch zu nehmen und sich diese genau so bewähren, wie die der Schulmedizin, sehen die gesetzlichen Ka
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ese Heilverfahren und Heilmittel nicht als erstattungsfähig an.

Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker (Heilpraktikerversicherung) schließt diese immer größer werdende Versorgungslücke. Erstattungsfähig sind im Rahmen einer solchen Zusatzversicherung Leistungen durch Heilpraktiker, wie zum Beispiel schmerzstillende Akupunktur, Phytotherapie (Pflanzentherapie) und Hydrotherapie sowie verordnete Heil- und Arzneimittel.

Maßgebend für das Leistungsniveau sind die Tarifbedingungen einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Im Bedingungswerk sollte die Aussage „Heilpraktikerleistungen sind im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstattungsfähig“ zu finden sein. Sehr empfehlenswerte Tarife erstatten darüber hinaus noch nach dem Hufelandverzeichnis. Das Hufelandverzeichnis enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die sich in der Praxis bewährt haben. Zum Beispiel sind Therapieverfahren wie Akupunktur, Bewegungstherapie, Elektro- und Lichttherapie aufgeführt.

von Annett Biermann
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Akupunktur, Bewegungstherapie, Elektro- und Lichttherapie aufgeführt.

von Annett Biermann
 
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