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Schneeräumung und Streupflicht
Haus und Garten - Tipps zu Renovierungen und Arbeiten im Haus

Schneeräumung und Streupflicht

Wer ein Haus besitzt, ist verpflichtet, die zum Grundstück gehörenden Gehwege im Winter von Schnee zu räumen oder bei Glatt eis zu streuen. Bei Unfällen haftet der Besitzer in voller Höhe. Man kann das Räumen bzw. Streuen Reinigungsfirmen übertragen, die dann ihrerseits die Haftung übernehmen. Ist eine solche Fi
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ma zu teuer, empfiehlt es sich, im Winter frühmorgens zu kontrollieren, ob es geschneit oder gefroren hat. Auf alle Fälle ist dar auf zu achten, dass in der Hausversicherung Unfälle wegen mangelhafter Schneereinigung oder durch Glatteis abgedeckt sind.

von Marco Müller
 
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