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Immobilienmakler, eine sinnvolle Investition
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Immobilienmakler, eine sinnvolle Investition

Professionelle Makler unterstützen beim Kauf, Verkauf, Mieten oder Vermieten von Immobilien.

An der richtigen Stelle sparen

Auf der einen Seite ist es sicherlich verständlich, dass manche auf vermeidbare Kosten wie zum Beispiel die Maklergebühren verzichten möchten.

Auf der anderen Seite ist die Beratung eines Maklers aber auch eine sehr hilfreiche Le
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g, besonders wenn man sich selber gar nicht oder nur wenig am Immobilienmarkt auskennt.

Der Immobilienmakler hingegen ist ein Fachmann auf dem Gebiet der Verwaltung und der Verkaufs/Ankaufs von Immobilien und kennt sich vor allen Dingen auch am örtlichen Immobilienmarkt sehr gut aus. Da sich der Immobilienmarkt generell in verschiedenen Gebieten in Deutschland teilweise deutlich unterscheidet, ist ein großer Vorteil des Immobilienmaklers also die „Ortskenntnis“.

Auch wenn der Makler beim erfolgreichen Abschluss eines Kaufvertrages natürlich die „gefürchtete“ Maklerprovision vom Käufer erhält, die bis rund 3,70 Prozent vom Kaufpreis betragen kann, so kann sich die Beratung des Maklers dennoch in der Gesamtsumme rentieren, wenn nämlich durch eine qualitätsmäßig gute Beratung Fehler vermieden werden können, die mitunter zu vermeidbaren Kosten geführt hätten.

Neben diesem Fakt ist ein weiterer Vorteil, dass man sich selbst nicht um die Suche nach dem passenden Objekt kümmern muss. An der Stelle kann also eine Menge an Zeit und Arbeitsaufwand eingespart werden.

Als Fazit bleibt daher immer, dass man sich die Kosten für den Makler zwar mitunter auch sparen kann, in der Summe jedoch eine Beratung durch den Immobilienmakler meistens mehr Vor- als Nachteile hat.

Achtung bei der Auswahl des Maklers

Die Bezeichnung Immobilienmakler ist leider weder geschützt noch bedarf es zur Ausübung eines Nachweises über die fachliche Eignung oder berufliche Ausbildung. Unter dem Aspekt der Gewerbefreiheit kann jeder ein Maklergewerbe anmelden und betreiben.

 Zur Gewerbeanmeldung gem. § 14 GewO (Anzeigepflicht) ist außerdem eine spezielle Maklererlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung nötig. Professionelle Makler gehören zudem einem Berufsverband an.

Weiterführende Informationen zum Thema auf: http://www.immobilien-entscheidung.de/