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Namensänderung nach Hochzeit/Heirat - Fristen und Hinweise
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Namensänderung nach Hochzeit/Heirat - Fristen und HinweiseIn der Regel legen die beiden Neuvermählten bereits vor der Trauung einen gemeinsamen Familiennamen fest, sofern nicht beide ihren ursprünglichen Geburtsnamen behalten wollen. Weil aber unmittelbar nach der Eheschließung die ursprünglichen Ausweisdokumente insbesondere derjenigen Person, deren Nachname sich durch den Akt der Trauung geändert hat, ... aus rechtlicher Sicht nicht mehr zutreffend sind, hat die Änderung des Familiennamens im Personalausweis et cetera umgehend zu erfolgen.In der Regel erfolgt die Nennung des neuen Familiennamens im Rahmen der Trauungszeremonie beim Standesamt; der Standesbeamte trägt im Anschluss an die Vermählung den von den Eheleuten ausgewählten Nachnamen in das Familienstammbuch ein. Darüber hinaus ist auf Wunsch sogar noch eine Namensänderung nach der Hochzeit möglich, jedoch ist in diesem Fall eine zusätzliche offizielle Beglaubigung unabdingbar. Nach aktuell geltendem Recht ist es sowohl gestattet, dass beide Ehepartner ihren ursprünglichen Namen beibehalten oder aber den Familiennamen des Bräutigams bzw. der Braut übernehmen. Auch die Verwendung eines Doppelnamens ist in diesem Zusammenhang durchaus möglich. Nicht erlaubt ist hingegen die Wahl eines Familiennamens, welcher sich aus drei oder mehr Teilen zusammensetzt. Wird ein Doppelname gewählt, so hat einzig derjenige der beiden Eheleute die Möglichkeit, diesen zu führen, dessen Geburtsname nicht als neuer Ehe-Name genommen wurde. Selbige Regelung gilt im Übrigen auch für die Kinder. Namensänderung nach Hochzeit/Hei ... e Verwendung eines Doppelnamens ist in diesem Zusammenhang durchaus möglich. Nicht erlaubt ist hingegen die Wahl eines Familiennamens, welcher sich aus drei oder mehr Teilen zusammensetzt.Wird ein Doppelname gewählt, so hat einzig derjenige der beiden Eheleute die Möglichkeit, diesen zu führen, dessen Geburtsname nicht als neuer Ehe-Name genommen wurde. Selbige Regelung gilt im Übrigen auch für die Kinder. Namensänderung nach Hochzeit/Heirat - Fristen und Hinweise Namensänderung nach Scheidung - Kosten und Fristen Die Mitteilung über die Namensänderung bzw. die Beantragung der Ausweispapiere hat persönlich bei dem jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt zu erfolgen. Bekanntlich muss im Zuge der letztendlichen Ausstellung des Personalausweises zumeist mit einer vier- bis sechswöchigen Wartezeit gerechnet werden. Zur Überbrückung dieser Phase kann jedoch ein so genannter vorläufiger Ausweis beantragt werden, welcher bei der Aushändigung des endgültigen Identitätsnachweises aber zurückgegeben werden muss. Hat das „frischgebackene“ Ehepaar einen Familiennamen ausgewählt, so muss dieser entweder vor oder direkt nach der Heirat offiziell angemeldet bzw. bekannt gegeben werden. Wichtige, diesbezügliche Adressaten sind beispielsweise Banken, Versicherungen, aber auch bestimmte Vertragspartner, der Arbeitgeber et cetera. |
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Weil aber unmittelbar nach der Eheschließung die ursprünglichen Ausweisdokumente insbesondere derjenigen Person, deren Nachname sich durch den Akt der Trauung geändert hat,