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Namensänderung nach Scheidung - Kosten und FristenScheiden tut bekanntlich weh. Nichtsdestotrotz gilt es im Zuge dessen zahlreiche Maßnahmen zu erledigen. So ist unter anderem auch die Namensänderung ein sehr wichtiger Aspekt, den es im Rahmen einer Scheidung anzugehen gilt. Gemäß aktueller, gesetzlicher Regelungen hat diejenige Person, deren Geburtsname nicht zugleich auch ... der Ehe-Name war, erst nach der offiziellen Beendigung der Ehe, also nach dem Erhalt des rechtskräftigen Scheidungsurteil zum einen die Option, den Ehe-Namen auch weiterhin fortzuführen. Solange kein entsprechender Widerspruch seitens dieser betreffenden Person erfolgt, ist dies in der Regel ohnehin automatisch der Fall.Des Weiteren kann der Geburtsname nach der rechtskräftigen Scheidung entweder vorangestellt bzw. angefügt sowie auch einzeln als neuer Nachname genutzt werden. Das Gesetz gestattet es zudem gleichermaßen, nach dem offiziellen Ehe-Aus den Familiennamen aus einer eventuell vorangegangenen ehelichen Partnerschaft wieder zu verwenden. Jedoch ist dies nur dann möglich, wenn der einstige Familienname nicht mehr, als zwei Bestandteile enthält (zum Beispiel beim Namen Meier-Schulze). Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass sich eine Änderung des Namens in keiner Weise auf den Familiennamen von in der Ehe entstandenem Nachwuchs auswirkt. Das bedeutet, dass die Kinder auch weiterhin ihren ursprünglichen Zunamen behalten. Zu den Dokumenten, die für eine Namensänderung erforderlich sind, gehören in erster Linie ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass, das offiziell bestätigte Scheidungsurteil sowie die (beglaubigte) Kopie aus dem Familienstammbuch. < ... ispiel beim Namen Meier-Schulze). Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass sich eine Änderung des Namens in keiner Weise auf den Familiennamen von in der Ehe entstandenem Nachwuchs auswirkt. Das bedeutet, dass die Kinder auch weiterhin ihren ursprünglichen Zunamen behalten.Zu den Dokumenten, die für eine Namensänderung erforderlich sind, gehören in erster Linie ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass, das offiziell bestätigte Scheidungsurteil sowie die (beglaubigte) Kopie aus dem Familienstammbuch. Namensänderung nach Hochzeit/Heirat - Fristen und Hinweise Namensänderung nach Scheidung - Kosten und Fristen So strikt üblicherweise auch die deutsche Gesetzgebung erscheint, so locker sind im Hinblick auf eine Namensänderung nach der Scheidung die geltenden Richtlinien. Spezielle Fristen beispielsweise gilt es nur insofern zu berücksichtigen, als die Änderung des Familiennamens lediglich bis vor einer möglichen neuen Eheschließung durchgeführt werden muss. Wenn die Beurkundung der Erklärung zur Namensführung bzw. deren jeweilige Beglaubigung ausgestellt wird, so wird seitens der zuständigen Behörde zumeist eine Gebühr in Höhe von 17 bis 20 Euro in Rechnung gestellt. Generell werden Beglaubigungen aus dem Personenstandsregister sowie damit verbundene Urkunden und Dokumente überdies mit jeweils 10 bis 15 Euro berechnet. |
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Gemäß aktueller, gesetzlicher Regelungen hat diejenige Person, deren Geburtsname nicht zugleich auch