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Personalausweis abgelaufen und neu beantragen
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Personalausweis abgelaufen und neu beantragen

Der Personalausweis ist in Deutschland das Dokument, mit dem jeder Bürger seine Identität nachweist. Jeder Deutsche ab 16 Jahren hat den Personalausweis zu besitzen und ihn ständig mitzuführen. Geregelt ist das auch im Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Der Personalausweis muss beantragt werden, und zwar im
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im zuständigen Amt, was entweder das Einwohnermeldeamt des Wohnkreises ist oder das Bürgeramt der Heimatstadt. Hier begibt man sich hin, wenn man seinen Personalausweis beantragen will, nimmt zusätzlich ein Lichtbild mit und ein wenig Geld.

Jeder Personalausweis hat auch eine begrenzte Gültigkeit, das heißt, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres hat der Ausweis eine Gültigkeit von sechs Jahren, danach ist das Dokument zehn Jahre gültig.

Läuft nun diese Gültigkeit ab, ist man verpflichtet, einen neuen Personalausweis zu beantragen, was wiederum beim zuständigen Amt erfolgt. Hier hat man  mitzubringen: den alten Ausweis, ein aktuelles Lichtbild und eine Gebühr in Höhe von 8,00Euro.

An dieser Stelle sei gesagt: Auf den Personalausweis dürfen zusätzlich biometrische Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht aufgebracht werden, das ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Auch ein biometrisches Lichtbild ist derzeit noch nicht Verpflichtung. Hierzu kann man sich aber umfassend beraten lassen.

Hat man den Ausweis oder die Neuausstellung beantragt und mit eigenh&auml
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ei gesagt: Auf den Personalausweis dürfen zusätzlich biometrische Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht aufgebracht werden, das ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Auch ein biometrisches Lichtbild ist derzeit noch nicht Verpflichtung. Hierzu kann man sich aber umfassend beraten lassen.

Hat man den Ausweis oder die Neuausstellung beantragt und mit eigenhändiger Unterschrift bekräftigt, werden die Daten an die Bundesdruckerei nach Berlin geschickt, wo der Personalausweis hergestellt wird. Das kann in etwa vier bis sechs Wochen dauern, dann kann man seinen neuen Ausweis bei der Meldebehörde abholen.

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Braucht man dringender ein amtlich gültiges Dokument seiner Existenz, weil man vielleicht ins Ausland fährt, dann kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, der sofort verfügbar ist und eine Gültigkeit von drei Monaten hat.

Übrigens: Führt man keinen gültigen Personalausweis mit sich, dann begeht man nach dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit, die schnell in einem entsprechenden Verfahren enden kann.