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Vertrag kündigen
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Vertrag kündigen

Die Kündigung eines Vertrages sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.

ImageWer einen Vertrag kündigen möchte, sollte sich vorher darüber informieren ab welchem Datum das gemacht werden kann. Jeder Vertrag enthält Angaben, die die Kündigung des Vertrages betreffen. Die Kündigungsfristen sind ausschlaggebend für den Zeitpunkt ab dem die Kündigung akzeptiert wird. So
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kann es unter Umständen geschehen, dass man weit vor oder nach der Zeit kündigt. Es ist schlecht, pauschal zu sagen, wann ein Vertrag gekündigt werden kann. In der Regel kann eine Kündigung, die drei Monate vorher geschrieben wird, nicht verkehrt sein. Wer einen Vertrag kündigen möchte, sollte zunächst die eigene Anschrift in den Brief hinein schreiben. Auf diese Weise weiß der Sachbearbeiter, worum es geht und an wen er sich wenden muss.

Desweiteren ist es wichtig, dass man die Vertragsnummer gleich in der Betreffzeile angibt. Dazu kommt, dass man auch die Kundennummer nicht vergessen sollte. Je nachdem, was man kündigen möchte, kann es sein, dass man keine Kundennummer bekommen hat. Hat man diese Angaben gemacht, sollte man sehr höflich bleiben und das Anliegen sach- und ordnungsgemäß formulieren. Das Kündigungsschreiben sollte je nach Art des Vertrages den man kündigen möchte auch eine Bankverbindung enthalten. Kündigt man beispielsweise eine Versicherung, ist es möglich, dass eine Auszahlung erfolgt. Für diesen Fall benötigt die Versicherung die Bankverbindung, um zu wissen, an wen das Geld überwiesen werden soll. Hat man dieses Schreiben verfasst, sollte es auf jeden Fall von Hand unterschrieben werden. Damit wird die Kündigung rechtskräftig. In der Regel ist es nicht üblich, dass man ein Kündigungsschreiben per Einschreiben versendet.

Wenn man einen Vertrag kündigen möchte, ist es jedoch von Vorteil, das Schreiben per Einschreiben zu senden, weil man damit den Beweis erbringen kann, eine Kündigung geschrieben zu haben. Es gibt durchaus Vertragsanbieter, die von einer Kündigung nichts wissen wollen. Kann man jedoch einen Rückschein vorweisen, ist dies ein Beleg, der auch im Falle eines Rechtsstreits Bestand hat. In der Regel ist es zudem so, dass man die Kündigung eines Vertrages nicht begründen muss. Man hat sowohl die freie Wahl der Versicherung als auch des Handyanbieters und Ähnliches. Eine Firma, der gekündigt wurde, hat nicht das Recht eine Begründung einzufordern. Anders verhält es sich, wenn man einen Arbeitsvertrag kündigen möchte. Während der Probezeit, die in der Regel drei Monate beträgt, kann man ohne eine Angabe von Gründen problemlos kündigen. Erfolgt die Kündigung jedoch nach Ablauf der Probezeit, ist die Angabe von Gründen sehr wohl erforderlich.

Wer einen Vertrag kündigen möchte, sollte also neben den allgemeinen Dingen auch beachten, dass er sich an einen angenehmen Ton hält. Auch wenn man triftige Gründe für die Kündigung vorweisen kann, sollte man in einer Art schreiben, die man selbst erwarten würde. Selbst, wenn man einen Vertrag mündlich gekündigt hat, ist es wichtig, die Kündigung nochmals schriftlich einzureichen. Nur so kann man die Absicht begründen und unterstreichen. Ein Schriftstück hat Beweiskraft. Eine mündliche Kündigung ist unter Umständen genauso regelwidrig wie der Vertragsabschluss per Handschlag. In der heutigen Zeit ist es wichtig, dass man Schriftstücke sammelt und abheftet, um im Streitfall etwas vorlegen zu können.