Mängel im Urlaub - ReisemängelVorraussetzungen für einen sogenannten Reisemangel sind dann gegeben , wenn im Katalog und in der Reisebestätigung versprochene Dinge nicht eingehalten werden. Dieses wird aber dennoch unterschiedlich bewertet, da Luxusreisen im Gegensatz zu Billigreisen anders gehandhabt werden. Bei einem Reisemangel ist der Reisende umgehend dazu verpflichtet, dem Veranstalter nem Vertreter die aufgefallenen Mängel anzuzeigen. Dieses sollte möglichst schriftlich mit einer Gegenunterschrift erfolgen. Normalerweise gelten auch mündliche Mängelrügen, doch diese sind später meist schwer zu beweisen. Dem Reiseveranstalter muss eine Frist gestellt werden, in der er die beanstandeten Mängel beheben muss. Hat der Veranstalter zum Fristende noch nicht reagiert so kann der Reisende diese Mängel nach Möglichkeit selber beseitigen und dieses dem Veranstalter in Rechnung stellen, oder aber bei erheblichen Mängeln in eine andere Unterkunft wechseln. Das Risiko dabei ist, das ein Gericht möglicherweise die Ansicht des Reisenden nicht teilt und er daraufhin auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Wichtig ist auch die Frist nach Reiseende. Der Reisende hat einen Monat zeit, die Reisemängel beim Veranstalter geltend zu machen. Für eine spätere gerichtliche Beurteilung ist folgendes noch sehr zu empfehlen: Der Reisende ist Beweispflichtig für die Existenz der Reisemängel, wobei am besten Fotos mit integriertem Datum gemacht werden, aber auch eine daneben gelegte Tageszeitung kann bei einer guten Fotogra nach Reiseende. Der Reisende hat einen Monat zeit, die Reisemängel beim Veranstalter geltend zu machen. Für eine spätere gerichtliche Beurteilung ist folgendes noch sehr zu empfehlen: Der Reisende ist Beweispflichtig für die Existenz der Reisemängel, wobei am besten Fotos mit integriertem Datum gemacht werden, aber auch eine daneben gelegte Tageszeitung kann bei einer guten Fotographie auf den Tag des Entdeckens hinweisen. Desweiteren sind Zeugen eine zusätzliche Hilfe, wenn die entdeckten Mängel protokollie und von diesen Unterschrieben werden. Zusätzlich sollte man sich die genaue Anschrift der Zeugen notieren. Die wichtigsten Regeln und Vorgehensweisen: 1. Die örtliche Reiseleitung oder aber den Reiseveranstalter unverzüglich informieren 2. Mündlich oder schriftlich alle Mängel möglichst genau beschreiben 3. Eine Frist setzen, die dem Reiseveranstalter die Möglichkeit hat die Mängel zu beseitigen 4. Die Mängelliste und die gesetzte Frist schriftlich vom Reiseleiter bestätigen lassen 5. Zeugen heranholen, von denen man auch die Adresse hat und die bereit sind, durch eine Unterschrift über das Vorhandensein der Mängel zu bestätigen 6. Nach Ablauf der dem Reiseleiter gesetzten Frist ein Beschwerdeprotokoll anfertigen, indem auch das Abhilfeangebot vermerkt ist. von Manuela Daniel Link Tipp: Spanienreise, Kreuzfahrt Angebote, Gran Canaria, Insel Rab Reisetipps Südafrika + Namibia Reise Verzeichnis, Günstige Reisen
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