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Antrag auf Altersteilzeit
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Antrag auf Altersteilzeit

Die Altersteilzeit wurde mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand mit Wirkung zum 1. August 1996 eingeführt. Mit diesem Gesetz wurden die Rahmenbedingungen für die Alterszeitarbeit geschaffen.

Ziel ist es, Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr eine Verminderung ihrer Arbeitszeit auf die Hälfte zu ermöglichen und gl
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gleichzeitig jüngeren Arbeitnehmern einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu schaffen.

Der Antrag auf Altersteilzeit  wird beim Arbeitgeber eingereicht. Es gibt zwei verschiedene Modelle von Altersteilzeit. Zum einen das Blockmodell, bei dem der gesamte Zeitraum der Altersteilzeit in zwei Blöcke eingeteilt wird, wobei der Arbeitgeber im ersten Block der Teilzeit noch Vollzeit für das bereits entsprechend aufgestockte Teilzeitarbeitsgehalt arbeitet. Im zweiten Block kommt es dann zu einer völligen Freistellung von der Arbeit. Das andere Modell ist das klassische Teilzeitmodell, wo der Arbeitgeber täglich, monatlich oder saisonal bedingt vereinbarte Arbeitszeiten hat und bis zum Erreichen des Rentenalters an die Arbeit geht.

Anspruch auf Altersteilzeit hat ein Arbeitnehmer, der das 55. Lebensjahr vollendet und in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Tage eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat.

Einen einheitlichen Vordruck zum Antrag auf Altersteilzeit gibt es nicht. Der Antrag muss aber schriftlich und rechtzeitig gestellt werden. Die meisten Arbeitgeber halten entsprechende Vordruc
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Altersteilzeit hat ein Arbeitnehmer, der das 55. Lebensjahr vollendet und in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Tage eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat.

Einen einheitlichen Vordruck zum Antrag auf Altersteilzeit gibt es nicht. Der Antrag muss aber schriftlich und rechtzeitig gestellt werden. Die meisten Arbeitgeber halten entsprechende Vordrucke bereit. Im Internet sind ebenfalls verschiedene Vorlagen zu finden. Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Altersteilzeit ablehnen.

Bevor Sie jedoch einen Antrag auf Altersteilzeit stellen, sollten Sie einige wichtige Punkte mit Ihrem Arbeitgeber klären. Neben Arbeitszeit und Entgelt lohnt es sich, ein klärendes Gespräch über Jahreszahlungen, wie Erfolgsbeteiligungen, übertarifliche Vertragsgruppen, Gehaltsanpassungen, Zuschüsse zur Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, firmenspezifische Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Überlassung eines Firmenwagens, Vermögensbildung, Mitarbeiteraktien, wenn Beteiligungsmodelle vorhanden sind, Übergangszahlung, Abfindung und Nebenbeschäftigung zu führen. Die Regelung dieser Punkte sollten auch im Vertrag geregelt werden.

Die Inanspruchnahme der Altersteilzeit führt nicht zu Verlusten bei den Anwartschaften der Sozialversicherung. Es wird vor Antragstellung aber empfohlen, bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger den gesamten Rentenversicherungsverlauf zu erfragen, da die Alterszeit eine, wenn auch geringe, Auswirkung auf die Rente hat. Ggf. können Sie auch einen Beratungstermin mit Ihrem Rentenversicherungsträger vereinbaren.

Eine kompetente Beratung zum Thema Altersteilzeit bekommen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Falls Sie sehr unsicher sind, empfiehlt es sich, einen Beratungstermin zum richtigen Vorgehen bei der Beantragung auf Altersteilzeit dort zu vereinbaren.

Nach der Einholung dieser Auskünfte können Sie entscheiden, ob Sie einen Antrag auf Altersteilzeit stellen wollen.