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Antrag auf ArbeitslosengeldDen Antrag auf Arbeitslosengeld bekommen Sie bei Ihrer Arbeitslosmeldung von der Agentur für Arbeit ausgehändigt. Die Stellung des Antrags auf Arbeitslosengeld ist an die Arbeitslosmeldung gekoppelt. Das heißt, der Antrag auf Arbeitslosengeld gilt mit dem Tag der Arbeitslosmeldung als gestellt. Die Formulare sind ausschließlich bei der Agentur für Arbeit erhältlich.Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie nur, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens müssen Sie arbeitslos sein, zweitens müssen Sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben und drittens ist es zwingend notwendig, dass Sie sich persönlich arbeitslos melden. Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn Sie in den letzten ...
zwei Jahren vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis wie einem Beschäftigungsverhältnis oder Krankengeldbezug gestanden haben. Nach Abschluss eines Studiums, der Schule oder eines Ausbildungsverhältnisses besteht demzufolge kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hier muss dann Hartz IV beantragt werden. Für die Abgabe des Antrags auf Arbeitslosengeld wird ein Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbart, der den Antrag auf Vollständigkeit prüft. Zum Antrag auf Arbeitslosengeld müssen Sie Ihre Lohnsteuerkarte entweder im Original oder in Kopie zur Einsicht vorlegen. Weiterhin müssen Sie sich ausweisen können, damit Ihre Identität festgestellt werden kann. Im Antrag werden Angaben zu den letzten sieben Beschäftigungsjahren vor Arbeitslosmeldung gefordert. Über jegliches Einkommen, welches Sie in diesem Zeitraum hatten, müssen Sie Auskunft erteilen. Wenn es möglich und erforderlich ist, legen Sie im Termin zur Antragsabgabe Nachweise über früher erhaltene Leistungen, auch der Bundesagentur für Arbeit, das Kündigungsschreiben oder die Erklärung zur Arbeitsaufgabe und Bescheinigungen über den Bezug von Krankengeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld und ähnliches vor. Besonders wichtig ist das Ausfüllen der dem Antrag auf Arbeitslosengeld beigefügte Arbeitsbescheinigung, die der oder die letzten Arbeitgeber ausfüllen müssen. Unter Umständen kann dieses etwas länger dauern. Gerade dann wenn Sie in einem großen Unternehmen oder in einer Zweigstelle eines solchen tätig waren und die Bescheinigung erst an die zuständige Stelle geschickt werden muss. Machen Sie sich am besten mit als erstes die Mühe, sich darum zu kümmern. Bis der Antrag auf Arbeitslosengeld vollständig ist, ist also jede Menge Lauferei notwendig und es wird einige Zeit vergehen. Deshalb sollten Sie sofort, nachdem Sie den Zeitpunkt Ihrer Arbeitslosigkeit erfahren haben, die Arbeitslosmeldung vornehmen. Gesetzlich dazu verpflichtet sind Sie frühestens 3 Monate vor Beginn der Beschäftigungslosigkeit, spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit. |
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