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Antrag auf Elternzeit
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Antrag auf ElternzeitSeit dem 01.01.2004 heißt der Erziehungsurlaub Elternzeit und kann von beiden Elternteilen genommen werden. Die Elternzeit beträgt 3 Jahre. Ein Teil davon – höchstens 12 Monate - kann nach Bedarf bis zum 8. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.Der Antrag auf Elternzeit bedarf der Schriftform. Dass heißt, er mu ... muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden und zwar spätestens 7 Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit. Aber Achtung: Väter sollten den Antrag auf Elternzeit frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit einreichen, da es hier noch Gesetzeslücken betreffend des Kündigungsschutzes gibt. Dieser beginnt 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Wird der Antrag früher abgegeben, greift für den Vater der Sonderkündigungsschutz noch nicht. Will Ihnen Ihr Arbeitgeber Böses, darf er Ihnen vor Beginn des Sonderkündigungsschutzes kündigen. Bei Müttern tritt dieses Problem meist nicht auf. Sie sind bereits im Mutterschutz, wenn der Antrag auf Elternzeit gestellt wird. Aber auch hier sollten Sie auf die Frist achten, dass der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber eingeht. Der Antrag auf Elternzeit muss auf alle Fälle den vollständigen Namen und Adresse des Antragstellers/ -stellerin enthalten. Weiter sollten Sie das Geburtsdatum Ihres Kindes, möglichst mit Kopie der Geburtsurkunde mitteilen. Die Kop ... auf die Frist achten, dass der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber eingeht. Der Antrag auf Elternzeit muss auf alle Fälle den vollständigen Namen und Adresse des Antragstellers/ -stellerin enthalten. Weiter sollten Sie das Geburtsdatum Ihres Kindes, möglichst mit Kopie der Geburtsurkunde mitteilen. Die Kopie kann selbstverständlich auch nachgereicht werden, falls es wegen der Fristen nicht möglich ist, diese gleich beizufügen. Gleichfalls müssen Sie mitteilen, wann Beginn der Elternzeit mit genauer Datumsangabe ist - entweder im Anschluss an die Mutterschutzfrist (oft bei Müttern der Fall) oder unmittelbar nach der Geburt des Kindes (falls der Vater sofort in Elternzeit gehen möchte) – und wann die Elternzeit endet, ebenfalls mit genauer Datumsangabe. Möchten Sie die Elternzeit nicht zusammenhängend nehmen, müssen Sie die genauen Zeiträume angeben. Es ist zum Beispiel möglich, dass Sie das erste Jahr zu Hause bleiben, dann 6 Monate arbeiten, weil der andere Elternteil in diese Zeit seine Elternzeit nimmt, und sich danach nochmals 6 Monate voll um ihr Kind kümmern. Des Weiteren können Sie bis zu 12 Monate auf einen Zeitraum bis zum 8.Geburtstag Ihres Kindes übertragen lassen. Diese Übertragung bedarf allerdings der Zustimmung des Arbeitgebers. Wechseln Sie in dieser Zeit den Arbeitgeber, ist der Anspruch auf Elternzeit verfallen. |
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