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Antrag auf Erstausstattung
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Antrag auf Erstausstattung

Einen Antrag auf Erstausstattung können Sie für die Erstausstattung Ihres Kindes, für sich selbst zur Ausstattung mit Bekleidung in Notlagen oder für eine Wohnung beantragen.

Für die Erstausstattung eines Kindes gibt es verschiedene Anlaufstellen, um finanzielle Mittel zu erhalten. So ist ein Antrag auf Erstausstattung bei Familienfördervereinen wie pr
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pro familia, bei Stiftungen wie der Bundesstiftung für Mutter und Kind oder aber auch beim Sozialamt Ihrer Gemeinde möglich.

Der Antrag auf Erstausstattung für ein Kind muss bereits vor der Geburt gestellt werden. Stellen Sie den Antrag für Ihr erstes Kind, bekommen Sie vom Sozialamt einen festen Pauschalbetrag bewilligt. Von diesem müssen Sie die erforderlichen Gegenstände anschaffen.

Soll mit Ihrem Antrag die Erstausstattung eines weiteren Kindes beschafft werden, wird vom Sozialamt geprüft, ob noch Einrichtungsgegenstände aus der vorherigen Bewilligung zur Verfügung stehen. Ob Sie die beantragte Leistung erhalten, hängt in diesem Fall von Ihrem Einkommen und vorhandenem Vermögen ab.

Lehnt das Sozialamt die Übernahme der Erstausstattung für Ihr Kind ab, können Sie, wie eingangs erwähnt, einen Antrag auf Stiftungs- bzw. Fördergelder bei Stiftungen und Vereinen stellen. Über mögliche Stellen in Ihrer Nähe informiert Sie zum Beispiel das Sozialamt, Frauenhäuser oder ähnliche Anlaufstellen für Notfälle. Ebenfalls gibt es Informationen im Internet oder in den örtlichen
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uml;bernahme der Erstausstattung für Ihr Kind ab, können Sie, wie eingangs erwähnt, einen Antrag auf Stiftungs- bzw. Fördergelder bei Stiftungen und Vereinen stellen. Über mögliche Stellen in Ihrer Nähe informiert Sie zum Beispiel das Sozialamt, Frauenhäuser oder ähnliche Anlaufstellen für Notfälle. Ebenfalls gibt es Informationen im Internet oder in den örtlichen Telefonbüchern.

Für die Erstausstattung einer Wohnung sind in bestimmten wenigen Fällen einmalige Hilfezahlungen möglich. Zum Beispiel, wenn Sie wegen häuslicher Gewalt umgehend aus Ihrer alten Wohnung ausgezogen sind und keine Einrichtungsgegenstände mitnehmen konnten, die alte Wohnung ausgebrannt ist oder Sie nach einer langen Haftstrafe entlassen wurden und nunmehr eine neue Wohnung beziehen müssen.  Der Antrag auf Erstausstattung wird an das zuständige Sozialamt gerichtet. Ob und in welcher Höhe die beantragte Leistung gewährt wird, ist von Ihrem Einkommen und Vermögen abhängig.

Ein Antrag auf Erstausstattung für Bekleidung wird ebenfalls beim zuständigen Sozialamt gestellt. Die Leistung gibt es nur in sehr eng begrenzten Fällen, beispielsweise der Geburt eines Kindes, Ausstattung mit Bekleidung in einer Schwangerschaft oder nach einem Wohnungsbrand. Wie bei den vorangegangenen Anträgen ist auch diese Leistung von Ihrem Einkommen und Vermögen abhängig.