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Antrag auf Erziehungsgeld
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Antrag auf ErziehungsgeldEinen Antrag auf Erziehungsgeld können Eltern stellen, die ihr Kind in den ersten zwei Jahren vorwiegend selbst betreuen möchten und die Netto - Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese liegen zurzeit in den ersten sechs Lebensmonaten bei zusammenlebenden Eltern bei 30.000 EURO jährlich, bei Alleinerziehenden bei 32.000 EURO. Ab dem 7.... 7. Lebensmonat liegen die Netto – Einkommensgrenzen bei zusammenlebenden Eltern bei 16.500 EURO Jahreseinkommen und bei Alleinerziehenden bei 13.500 EURO. Für jedes weitere Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 3.140 EURO. Bei der Budget – Variante liegen die Einkommensgrenzen bei zusammenlebenden Eltern bei 22.086 EURO und bei Alleinerziehenden bei 19.086 EURO. Liegt das Jahreseinkommen höher als die Einkommensgrenzen, wird eine Anpassung des Erziehungsgeldbetrages vorgenommen. Es können zwei Varianten der Auszahlung gewählt werden: Einmal der Regelbetrag von maximal 300 EURO über 2 Jahre. Zum anderen die Budget – Variante von maximal 450 EURO ein Jahr lang. Der Antrag auf Erziehungsgeld wird jeweils für ein Jahr gestellt. Wobei für das erste Jahr der Antrag ab dem Tag der Geburt gestellt werden kann, der für das zweite Lebensjahr frühestens ab dem 9. Lebensmonat des Kindes. Darüber hinaus kann ab dem 21. Lebensmonat ein Antrag auf Landeserziehungsgeld gestellt werden. Die Gewährung ist allerdings bundeslandabhängig. Die Anträge können jeweils b ... ml;r ein Jahr gestellt. Wobei für das erste Jahr der Antrag ab dem Tag der Geburt gestellt werden kann, der für das zweite Lebensjahr frühestens ab dem 9. Lebensmonat des Kindes. Darüber hinaus kann ab dem 21. Lebensmonat ein Antrag auf Landeserziehungsgeld gestellt werden. Die Gewährung ist allerdings bundeslandabhängig. Die Anträge können jeweils bis zu 6 Monate rückwirkend gestellt werden. Den Antrag auf Erziehungsgeld erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung/Standesamt. Oft wird der Antrag für das zweite Lebensjahr von der zuständigen Stelle dann zugeschickt. Dies in der Regel auch so rechtzeitig, dass es Ihnen möglich ist, in Ruhe sämtliche Anlagen wie z. B. Verdienstbescheinigungen zu besorgen, und Sie danach noch genügend Luft haben, den Antrag so pünktlich einzureichen, dass bei Weitergewährung keine Auszahlungslücke entsteht. Weiter können Sie inzwischen den Antrag auf Erziehungsgeld online einreichen oder diesen zumindest aus dem Internet herunterladen. Zu empfehlen ist allerdings, den Antrag persönlich abzugeben, um auftretende Fragen sofort zu klären oder fehlende bzw. unklare Angaben mit dem Sachbearbeiter zu ergänzen. Dem Erstantrag auf Erziehungsgeld muss die Geburtsurkunde des Kindes, der Mutterschaftsgeldnachweis bzw. die Negativbescheinigung, bei weiteren Kindern der Kindergeldnachweis für diese, Einkommensunterlagen von Vater und Mutter und der letzte Steuerbescheid beigefügt werden. Dem Folgeantrag sind dann die jeweiligen aktuellen Einkommensnachweise beizulegen und der letzte aktuelle Steuerbescheid. |
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