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Antrag auf Hartz IV (ALG II)
Sparen / Steuern, Energie, Benzin Tipps - Hilfen für Anträge auf Gelder und Hilfe

Antrag auf Hartz IV

Den Antrag auf Hartz IV, auch Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld genannt, bekommen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit, dort speziell bei der ARGE Grundsicherung, ausgehändigt. In mancher Gemeinde, wo keine Zweigstelle der Agentur für Arbeit ist, gibt es Zweigstellen der ARGE Gr
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rundsicherung.

Einen Antrag auf Hartz IV können Sie nicht nur stellen, wenn der Bezug Ihres Arbeitslosengeldes I ausgelaufen ist. Der Bezug von Hartz IV ist auch möglich, wenn Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I gering ist oder wenn Sie Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis haben, welches nicht ausreicht, Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Die Leistung wird erst ab dem Tag der Antragstellung ausgezahlt. Stellen Sie also Ihren Antrag frühzeitig, damit keine Verzögerungen entstehen. Es ist allerdings möglich, den Antrag ohne Einhaltung einer Form schriftlich, telefonisch oder persönlich zu stellen, damit Sie keinen Verlust erleiden. Den Antrag und die dazu erforderlichen Unterlagen sollten Sie aber schnellstmöglich nachreichen.

Zum Ausfüllen des Antrags auf Hartz IV erst einmal folgender Tipp: Nehmen Sie sich Zeit  und lesen Sie den Antrag sorgfältig. Sind Ihnen Fragen unverständlich, machen Sie sich einen Vermerk und besprechen Sie diese im Rahmen Ihres Abgabetermins mit dem zuständigen Mitarbeiter. Falsche oder fehler
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chnellstmöglich nachreichen.

Zum Ausfüllen des Antrags auf Hartz IV erst einmal folgender Tipp: Nehmen Sie sich Zeit  und lesen Sie den Antrag sorgfältig. Sind Ihnen Fragen unverständlich, machen Sie sich einen Vermerk und besprechen Sie diese im Rahmen Ihres Abgabetermins mit dem zuständigen Mitarbeiter. Falsche oder fehlerhafte Angaben im Antrag auf Hartz IV können böse Folgen haben. Gleichfalls sollten Sie sich in aller Ruhe und gewissenhaft um die mit einzureichenden Unterlagen kümmern, damit nicht noch weitere Termine nötig sind und dadurch ein enormer Zeitverzug bei der Bewilligung entstehen.

Wenn Sie für einen gemeinsamen Haushalt, beispielsweise für Ihre Kinder und Ihren Lebensgefährten mit, einen Antrag stellen, so gilt dieser Antrag für alle in dieser so genannten Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Es sind somit für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft die geforderten Angaben zu machen.

Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, müssen, sofern es sich hier nicht um den Partner handelt, jeweils einen eigenen Antrag auf Hartz IV stellen.

Für eigene Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihrer zuständigen Familienkasse einen Kinderzuschlag beantragen.