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Antrag auf Kindergeld
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Antrag auf Kindergeld

Der Antrag auf Kindergeld wird möglichst gleich nach der Geburt gestellt. In manchen Geburtskliniken wird der Antrag vom Personal überreicht. Diesen brauchen Sie dann nur vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei der zuständigen Familienkasse der für Ihre Region zuständigen Agentur f&
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ml;r Arbeit einzureichen.

Empfänger von Besorgungsbezügen und Angestellte im Öffentlichen Dienst richten ihren Kindergeldantrag an ihren Dienstherrn bzw. an die mit der Bezügefestsetzung befasste Stelle.

Sollten Sie den Antrag nicht in der Klinik erhalten, so können Sie diesen bei der zuständigen Familienkasse anfordern, eventuell auch schon vor der Geburt, oder im Internet herunterladen und ausdrucken.

Für das erste Kind gibt es einen extra Vordruck, der mit dem Kürzel „KG 1“ versehen ist. Für jedes weitere Kind reicht ein so genannter Kurzantrag „KG 1k“ aus, vorausgesetzt, der Kindergeldbezug für das erste Kind ist nicht länger als 6 Monate her.

Grundsätzlich besteht für jedes Kind Anspruch auf Kindergeld von der Geburt an bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und zwar für das erste bis dritte Kind in Höhe von 154 EURO monatlich, für alle weiteren Kinder 179 EURO pro Kind monatlich. Ein weiterführender Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus ist unter bestimmten Bedingungen gegeben, für behinderte Kinder sogar bis über das 25. Lebensjahr hinaus.

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Kind Anspruch auf Kindergeld von der Geburt an bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und zwar für das erste bis dritte Kind in Höhe von 154 EURO monatlich, für alle weiteren Kinder 179 EURO pro Kind monatlich. Ein weiterführender Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus ist unter bestimmten Bedingungen gegeben, für behinderte Kinder sogar bis über das 25. Lebensjahr hinaus.

Einen Antrag auf Kindergeld können nicht nur die leiblichen Eltern stellen, sondern auch andere Personen, die dem Kind anstelle der Eltern Unterhalt gewähren. Das können beispielsweise Großeltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern sein. Es gibt aber immer nur einen Anspruchsberechtigten, der das Kindergeld ausbezahlt bekommt.

Wie oben bereits erwähnt, muss der Antrag auf Kindergeld schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Die Vollmacht ist im Original beizufügen. Berechtigt hierzu sind beispielsweise Steuerberater.

Den Antrag auf Kindergeld geben Sie persönlich ab, senden ihn per Post zu, übermitteln ihn per Telefax oder beauftragen eine vertrauenswürdige Person mit der persönlichen Abgabe.  

Wenn Sie Kindergeld beziehen, sind Sie gegenüber der Familienkasse verpflichtet, alle Veränderungen in Ihren Verhältnissen und denen Ihrer Kinder mitzuteilen.