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Antrag auf Schwerbehinderung
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Antrag auf Schwerbehinderung

Menschen mit einer Behinderung können beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Merkmale fest. Dafür werden die vorliegenden oder angeforderten ärztlichen Unterlagen an den ärztlichen Dienst weitergeleitet. Dieser entscheidet, ob aufgrund der vorliegenden Unterlagen die Einstufung vorgenommen we
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ann oder eine weitere ärztliche Untersuchung erforderlich ist. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 stellt das Versorgungsamt einen Ausweis mit Lichtbild aus.   

Das Formular des Antrags auf Schwerbehinderung erhalten Sie bei den Versorgungsämtern, Sozialämtern, örtlichen Fürsorgestellen, Stadtverwaltungen und Vertretungen für Schwerbehinderte.

Um die Bearbeitungszeit des Antrags auf Schwerbehinderung zu verkürzen, sollten Sie dem Antrag alle Ihnen vorliegenden Arztberichte, Röntgenbilder, Befunde und ähnliches beifügen. Gleichzeitig sollten Sie dem Versorgungsamt auf Ihrem Antrag bestätigen, dass es bei Ihren behandelnden Ärzten oder Krankenhäusern weitere Unterlagen anfordern kann, soweit diese Ihrer Einstufung dienen. Dazu unterschreiben Sie die dem Antrag beigefügten Einverständniserklärungen zur Entbindung von der Schweigepflicht Ihrer behandelnden Ärzte. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Entbindung von der Schweigepflicht gelangt Ihrem Arbeitgeber nicht zur Kenntnis. Sie ist nur für die behandelnden Ärzte.

Der Antrag auf Schwerbehinderung ist möglichst vollständig und genau auszufüllen. Auf medizinische Fachbegriffe können Sie allerdings verzichten. Es reicht völlig aus, wenn Sie hier beispielsweise die umgangssp
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flicht Ihrer behandelnden Ärzte. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Entbindung von der Schweigepflicht gelangt Ihrem Arbeitgeber nicht zur Kenntnis. Sie ist nur für die behandelnden Ärzte.

Der Antrag auf Schwerbehinderung ist möglichst vollständig und genau auszufüllen. Auf medizinische Fachbegriffe können Sie allerdings verzichten. Es reicht völlig aus, wenn Sie hier beispielsweise die umgangssprachlichen Begriffe wie Krebs, Zucker, Rheuma, Herzprobleme oder ähnliches eintragen.

Auch den Grad der Behinderung, der in den meisten Fällen noch nicht bekannt ist, müssen Sie nicht eintragen. Entweder lassen Sie das vorgesehene Feld frei oder schreiben „schwer behindert“ hinein.

In manchen Anträgen wird nach besonderen Merkzeichen wie „G“ für gehbehindert oder „Bl“ für blind gefragt. Dort brauchen Sie nicht unbedingt etwas anzukreuzen. Das Versorgungsamt vergibt nach Bewilligung des Antrages diese Merkzeichen selber. Dabei kommt es nicht darauf an, was im Antrag angekreuzt wurde.

Ebenfalls schneller wird das Antragsverfahren für Erwerbstätige durchgeführt, weil für diese, wenn die Schwerbehinderung noch nicht festgestellt wurde, besondere Regeln des Kündigungsschutzes gelten.