Ausländischer Führerschein
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Ausländischer Führerschein


Wer einen ausländischen Führerschein besitzt, kann Probleme mit der Anerkennung in Deutschland bekommen.

ImageHandelt es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland, darf der Führerscheininhaber selbstverständlich die Fahrzeuge führen, die er aufgrund seiner Fahrerlaubnis bewegen darf.

Voraussetzung bei einem ausländischen Führerschein ist jedoch, dass man entweder einen internationalen oder nationalen Führerschein bei sich führt. Letzterer muss zusätzlich mit einem Übersetzungsdokument versehen sein.

Plant man jedoch, für eine längere Zeit oder gar für immer nach Deutschland zu kommen, ist es notwendig, seinen ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen. ...
Dies gilt allerdings nicht für Zugezogene aus den EU- oder EWR-Mitgliedstaaten. Deren Führerscheine sind uneingeschränkt gültig und werden ohne Wenn und Aber in Deutschland anerkannt.

Führerscheininhaber aus anderen Staaten sind in Deutschland lediglich 6 Monate berechtigt, ein Fahrzeug zu führen. Danach muss eine Umschreibung erfolgen. Für die Umschreibung werden die Staaten noch einmal unterschieden. Bei einigen Staaten wird die Umschreibung ohne Prüfung vorgenommen, Mitglieder anderer Staaten müssen unter Umständen noch einmal eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Dies muss bei einer anerkannten Fahrschule geschehen. Außerdem wird empfohlen, am praktischen Unterricht teilzunehmen. Das ist aber kein Muss.

Wichtig für die Umschreibung des ausländischen Führerscheins ist, dass der Besitzer des ausländischen Führerscheins einen ordentlichen Wohnsitz in dem Staat hat, in welchem der Führerschein ausgestellt wurde.

Die Umschreibung des ausländischen Führerscheins muss innerhalb von 3 Jahren nach der Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland erfolgen. Passiert dies nicht, macht man sich des Fahrens ohne Führerschein strafbar.

Bei der Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland unterliegt man dem deutschen Führerscheinrecht. Das kann sich zum Beispiel auf die Erteilung des deutschen Führerscheines aufgrund des Alters auswirken. Ist im Ausstellerstaat das Fahren ab 16 erlaubt und ein Führerschein vorhanden, darf man in Deutschland trotzdem kein Auto fahren, da hier  das Führen eines Kfz erst ab vollendetem 18. Lebensjahr gestattet ist.