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Führerschein-Klasse A und A1
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Führerschein-Klasse A und A1


Seit Ende des 19. Jahrhunderts gibt es in Deutschland den Führerschein.

ImageWaren die Klassen zunächst nach Zahlen eingeteilt, so ist man mittlerweile europaweit dazu übergegangen, Buchstaben für die jeweiligen Klassen zu vergeben. Sie reichen von A bis D und haben außerdem entsprechende Unterordnungen.

Wer den Führerschein A besitzt, ist be
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berechtigt, Krafträder über 50 Kubikzentimeter zu fahren bzw. solche, die eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Auch einen Beiwagen dürfen sie enthalten. Voraussetzung für diesen Führerschein ist der A2-Führerschein, dazu gleich mehr.

Wer den A-Führerschein machen möchte, muss zudem über 20 Jahre alt sein und mindestens zwei Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 vorweisen können. A2 ist eine Klasse, die die Krafträder mit einer Leistung von 25kW und ein Höchstleistungsgewicht von 0,16 kW/kg umfasst. Hier darf man ab 18 Jahren ran.

Schon ab 16 Jahren kann man dagegen den Führerschein der Klasse A1 machen. Krafträder mit einem Hubraum von höchstens 125 Kubikzentimeter und höchstens 15 PS dürfen gefahren werden. Das Kraftrad ist bis zum 18. Geburtstag auf 80 km/h beschränkt bzw. gedrosselt. Eine Aufhebung dieser Drosselung wird von Jugendlichen häufig bewerkstelligt, ist aber illegal und wird polizeilich bestraft.

Die Kosten für einen Führerschein der Klasse A bzw. A1 liegen in der Regel zwischen 900 und 1.200 Euro. Sie richten sich je nach Anzahl der Fahrstunden. Beim Mofaführerschein muss übrigens keine praktische Prüfung abgelegt werden. Der Fahrschüler muss ausschließlich auf den Fragebögen die Verkehrsregeln und Situationen richtig einschätzen können und sich in der Theorie gut vorbereiten, um die Fahrerlaubnis für das Mofa schlussendlich zu erhalten.
 
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