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Strom abstellenDie Energiekosten steigen und für manch einen Mieter oder Hauseigentümer flattern nach und nach immer mehr und höhere Rechnungen ins Haus. Bleiben Zahlungen aus, kommt zunächst die erste, dann die zweite Mahnung. Der Ton des Energieversorgers wird immer ruppiger und schließlich droht er damit, den Strom ganz abzustellen. Meist sind di ... iesem Brief Mahnungen und Ratenvereinbarungen vorausgegangen, denen der Stromabnehmer nicht Folge leisten konnte oder auch wollte. Steht das Abstellen des Stroms an, kommt zunächst ein Mitarbeiter des Stromkonzerns. Ihm kann man durchaus den Zutritt zu Haus verwehren, doch das nützt in den seltensten Fällen etwas. Von da an dauert es mitunter nur ein paar Tage und der Stromversorger erwirkt eine einstweilige Verfügung und somit die gerichtliche Unterstützung. Dass heißt, er hat beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt, die es ihm ermöglicht, den Anschluss zu sperren, beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher. Dieser kann sich wenn nötig auch mit der Polizei Zutritt zum Haus verschaffen, um diese Verfügung zu vollstrecken. Ein Weg aus diesem Dilemma besteht beispielsweise dann, wenn die Folgen des Stromabstellens unverhältnismäßig hart wären, etwa, weil man ein kleines Baby hat, der Winter vor der Tür steht und man in absehbarer Zeit zahlen kann oder sich bisher meistens als williger Zahler zeigte. |
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Bleiben Zahlungen aus, kommt zunächst die erste, dann die zweite Mahnung. Der Ton des Energieversorgers wird immer ruppiger und schließlich droht er damit, den Strom ganz abzustellen.