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Wasser abstellen
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Wasser abstellenDie älteste, unbezahlte Rechnung ist bereits Monate alt, mehrere Mahnungen sind dazu gekommen, dann kommt die Drohung, das Wasser abzustellen. Gerät ein Mieter mit der Zahlungspflicht in den Rückstand, kann es soweit kommen, dass ihm damit gedroht wird, den Hahn abzustellen. Allerdings darf dies kein Vermieter auf eigene Faust durchziehen. Da ... ml;rde es sich um eine unerlaubte Beeinträchtigung handeln, die zur Mietminderung berechtigt. Es ist dem Vermieter nicht erlaubt, ohne in Anspruchnahme eines Gerichts seinem Mieter das lebenswichtige Nass einfach abzudrehen und die Wasserzufuhr zu kappen. Steht ein Mieter allerdings mit der Mietzahlung im Rückstand, kann der Vermieter oder auch die Mietergemeinschaft das Abstellen des Wassers gerichtlich erwirken mit der Begründung, dass nicht die Gemeinschaft für den säumigen Zahler die Kosten für dessen Wasserverbrauch übernehmen muss. Ein Wasserversorger dagegen ist durchaus berechtigt, das Wasser abzustellen, wenn er seine Rechnungen nicht bezahlt bekommt. Wer allerdings selbst das Wasser abstellt –wenn auch nicht dauerhaft, sondern temporär und gezielt - schont nicht nur die Umwelt, sondern spart dazu auch noch einiges an Kosten pro Jahr. Das macht zum Beispiel beim Zähneputzen Sinn oder auch beim Einseifen unter der Dusche. Auch das Einsetzen einer so genannten Pipi-Taste an der Toilette oder Wasser sparender Hähne und Duschköpfe kann viele Liter ansonsten vergeudetes Wasser einsparen. |
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Gerät ein Mieter mit der Zahlungspflicht in den Rückstand, kann es soweit kommen, dass ihm damit gedroht wird, den Hahn abzustellen.