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GarantierechtAuf die meisten Haushalts- und Küchengeräte bekommt man bei der Neuanschaffung eine Garantie vom Hersteller. Sie erstreckt sich in aller Regel nur auf Material- und Fabrikationsfehler und ist zeitlich begrenzt. Die Dauer richtet sich meist nach dem Wert des Gerätes, bei Autos wird sie oft auf eine bestimmte Anzahl gefahrener... eter begrenzt bzw. mit der Betriebsdauer kombiniert. Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die der Benutzer durch unsachgemäße Behandlung selbst verursacht hat. Fällt der Schaden unter die Garantie, ist der Hersteller zur kostenlosen Reparatur bzw. zum Ersatz des Gerätes verpflichtet. Beim Kauf eines Gerätes muss man genau darauf achten, dass der Verkäufer, der meist nicht der Hersteller ist, den Garantieschein ordentlich ausfüllt, unterschreibt und stempelt. Man sollte ihn zusammen mit der Rechnung bzw. der Quittung aufbewahren, weil mit der Vorlage der Garantieschutz bewiesen wird.von Marco Müller |
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