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Reklamation - richtig reklamierenBei Produktmängeln können Sie die Gewährleistungsfrist nutzen und im Laufe von sechs Monaten reklamieren: Geben Sie die beschädigte Ware mit Quittung zurück und verlangen Sie den gezahlten Preis zurück. Sie sind nicht verpflichtet, einen Gutschein anzunehmen! Wenn sie extra für das Produkt noch einmal mit der Bahn... in das Geschäft fahren mussten, um die fehlerhafte Ware zurückzugeben oder diese mit der Post geschickt haben, dann muss das Geschäft ihnen diesen Aufwand auch entschädigen. Dafür benötigen sie unbedingt die entsprechenden Post- und Bahnbelege. Sollte es den entsprechenden Artikel noch auf Lager in dem Geschäftgeben, können sie einen neuen verlangen, das ist ihr Recht! Dies gilt auch bei Artikeln zweiter Wahl, denn Absätze und Reißverschlüsse zum Beispiel müssen immer in Ordnung sein.von Marco Müller |
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