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Unverlangt zugesandte Waren - was tun?
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Unverlangt zugesandte Waren – was tun?

Wer, ohne eine Bestellung aufgegeben zu haben, Waren zugesandt erhält, ist nicht verpflichtet, diese Waren zu bezahlen. Er braucht sie nicht einmal - womöglich auf eigene Kosten - zurückzusenden. Er hat sie lediglich, sofern zumutbar, zur Abholung aufzubewahren. Häufig erfolgt eine solche Zusendung unter Nachnahmeerhebung de
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s. Wird die Nachnahme eingelöst, so ist der Absender der Ware auf Verlangen verpflichtet, den Nachnahmebetrag zurückzuzahlen, da weder durch die Zusendung der Ware, noch durch die Einlösung der Nachnahme ein Kaufvertrag zustande kam, der Verkäufer um den eingezogenen Betrag also ungerechtfertigt bereichert ist. Das Verhalten des Lieferers verstößt außerdem gegen die Vorschriften zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs; es empfiehlt sich, den Fall einer Verbraucherschutzorganisation zur Kenntnis zu bringen, die gegen die betreffende Firma vorgehen kann und wird.

von Marco Müller